{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_452-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2007-11-13","aktenzeichen":"3 StR 452/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 452/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n13. November 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schweren Raubes u. a. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerde-\n\nführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am 13. No-\n\nvember 2007 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Osnabrück vom 9. Juli 2007 mit den zugehörigen Fest-\n\nstellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung zur Unter-\n\nbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unter-\n\nblieben ist. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-\n\ntels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\nDas Landgericht hat gegen den Angeklagten wegen schweren Raubes in \n\nTateinheit mit Körperverletzung, erpresserischem Menschenraub, Erpressung \n\nund Computerbetrug eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. Mit seiner \n\nRevision rügt er die Verletzung materiellen Rechts. \n\nDas Rechtsmittel ist im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründet, so-\n\nweit es sich gegen den Schuld- und Strafausspruch richtet. \n\n3 \n\nDas Urteil kann jedoch keinen Bestand haben, soweit eine Entscheidung \n\nzur Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt un-\n\nterblieben ist. Die Feststellungen zu dem Drogenkonsum des Angeklagten, der \n\nvon ihm in Anspruch genommenen Drogenberatung und seinem Bemühen um \n\neinen Therapieplatz drängten zu der Prüfung, ob die Voraussetzungen einer \n\nUnterbringung in einer Entziehungsanstalt gegeben sind. Da der Angeklagte am \n\nTattag sein letztes Geld für Heroin ausgegeben hatte, die bei dem Tatopfer ge-\n\nraubten Gegenstände verkaufen wollte und in einem Maße unter dem Einfluss \n\nvon Drogen und Alkohol stand, dass das Landgericht eine erheblich verminder-\n\nte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit nicht hat ausschließen können, liegt nahe, \n\ndass die abgeurteilte Tat auf einen Hang des Angeklagten zurückgeht, berau-\n\nschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen. \n\n4 \n\nDie vom Landgericht unterlassene Prüfung erweist sich auch nicht des-\n\nhalb als entbehrlich, weil nach § 64 Abs. 1 StGB in der Fassung des Gesetzes \n\nzur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in \n\neiner Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl I 1327) die Maßregel nicht \n\nmehr zwingend angeordnet werden muss. Denn das Gericht \"soll\" die Unter-\n\nbringung anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB vorliegen. Le-\n\ndiglich in besonderen Ausnahmefällen darf es von der Unterbringungsanord-\n\nnung absehen (BTDrucks. 16/5137, S. 10; 16/1344, S. 12). \n\n5 \n\nDass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung \n\nder Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5). Der Beschwerdeführer hat \n\ndie Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht von seinem \n\nRechtsmittelangriff ausgenommen. \n\n6 \n\nDer Senat kann ausschließen, dass das Landgericht bei Anordnung der \n\nUnterbringung eine geringere Strafe verhängt hätte. \n\nTolksdorf Miebach Pfister \n\n Hubert Schäfer","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_452-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-11-13/3-str-452-07","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_452-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_452-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-11-13/3-str-452-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_452-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 22:10:38.208733+00:00"},"card":{"id":"bgh/2007-11-13/3-str-452-07","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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