{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_330-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2007-09-11","aktenzeichen":"3 StR 330/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 330/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n11. September 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u. a. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerde-\n\nführers und Generalbundesanwalts - zu 1. a) und 3. auf dessen Antrag - am \n\n11. September 2007 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Itzehoe vom 22. März 2007 \n\na) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des \n\nsexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen schuldig \n\nist, \n\nb) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststel-\n\nlungen aufgehoben. \n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-\n\ntels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen. \n\n3. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs ei-\n\nnes Kindes in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines \n\nSchutzbefohlenen, unter Einbeziehung mehrerer Einzelstrafen aus den Urteilen \n\ndes Amtsgerichts Chemnitz vom 10. Mai 1999 und des Amtsgerichts Meldorf \n\nvom 31. Mai 1999 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs \n\nMonaten verurteilt. Dagegen wendet sich die Revision des Angeklagten mit der \n\nSachrüge und zwei Verfahrensrügen. \n\n2 \n\nDas Rechtsmittel führt zur Änderung des Schuldspruchs dahin, dass die \n\njeweilige tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines \n\nSchutzbefohlenen entfällt; denn hinsichtlich dieser Straftat ist Verfolgungsver-\n\njährung eingetreten, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift im \n\nEinzelnen zutreffend dargelegt hat. \n\n3 \n\nDie Änderung des Schuldspruchs führt zur Aufhebung des Strafaus-\n\nspruchs. Das Landgericht hat es ausdrücklich als strafschärfend gewertet, dass \n\nder Angeklagte bei jeder der drei Taten zwei Straftatbestände verwirklicht hat. \n\nAuch wenn es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich \n\nmöglich ist, verjährte Taten bei der Strafzumessung - wenn auch mit einge-\n\nschränktem Gewicht - zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben \n\n11, 19, 24), kann der Senat hier nicht ausschließen, dass das Landgericht ohne \n\ndie strafschärfende Verwertung der tateinheitlichen Verurteilung wegen sexuel-\n\nlen Missbrauchs von Schutzbefohlenen auf niedrigere Einzelstrafen erkannt \n\nhätte. \n\n4 \n\nIm Übrigen hat die Überprüfung des angefochtenen Urteils auf die Ver-\n\nfahrensrügen sowie die Sachrüge keinen Rechtsfehler ergeben, der zu einem \n\nweitergehenden Erfolg der Revision führen könnte (§ 349 Abs. 2 StPO). Die von \n\nder Revision als fehlerhaft beanstandete Wahrunterstellung konnte allenfalls \n\nAuswirkungen auf den Strafausspruch haben. \n\nBecker Miebach von Lienen \n\n Hubert Schäfer","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_330-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-09-11/3-str-330-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_330-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_330-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-09-11/3-str-330-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_330-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 22:02:22.342517+00:00"}}