{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_184-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2007-07-19","aktenzeichen":"3 StR 184/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n19. Juli 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\n3 StR 184/07 \n\n1. \n\n2. \n\nwegen Diebstahls u. a.; \n\nhier: Anhörungsrüge des Verurteilten Z. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juli 2007 beschlossen: \n\nDer Antrag des Verurteilten Z. auf Nachholung recht-\n\nlichen Gehörs gegen den Beschluss des Senats vom 26. Juni \n\n2007 wird zurückgewiesen. \n\nDer Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsbehelfs zu tragen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDer Verurteilte \n\nZ. macht zwar im Ansatz zu Recht geltend, dass weder die Antrags-\n\nschrift des Generalbundesanwalts vom 4. Mai 2007 noch der Senatsbeschluss \n\nvom 26. Juni 2007 ausdrücklich zu der Verfahrensrüge I. (2) der Revisionsbe-\n\ngründung vom 20. Februar 2007 Stellung nehmen, soweit dort beanstandet \n\nworden ist, das Landgericht habe auch den zweiten Teil des im Hauptverhand-\n\nlungstermin vom 7. Dezember 2006 gestellten Beweisantrags (zum Wohnort \n\ndes Bruders des Verurteilten) verfahrensfehlerhaft behandelt. Dies verhilft sei-\n\nner Anhörungsrüge (§ 356 a StPO) indessen nicht zum Erfolg. Sein Anspruch \n\nauf rechtliches Gehör ist hierdurch jedenfalls nicht \"in entscheidungserheblicher \n\nWeise\" verletzt; denn die Verfahrensrüge ist auch insoweit offensichtlich unbe-\n\ngründet, so dass sich der eventuelle Gehörsverstoß nicht auf den Senatsbe-\n\nschluss vom 26. Juni 2007 ausgewirkt haben kann (vgl. Meyer-Goßner, StPO \n\n50. Aufl. § 356 a Rdn. 3). \n\n2 \n\nDas Verfahren des Landgerichts war zwar rechtsfehlerhaft. Nachdem es \n\nauch den fraglichen Teil des Beweisantrags mit der Begründung zurückgewie-\n\nsen hatte, die in das Wissen der Zeugen gestellte Behauptung, der Verurteilte \n\nund sein Bruder hätten im selben Haus gewohnt, sei aus tatsächlichen Gründen \n\nohne Bedeutung, durfte es im Urteil nicht feststellen, die Wohnung des Bruders \n\ndes Verurteilten habe sich nach den Erkenntnissen der Polizei an einem ande-\n\nren Ort befunden (Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 56 m. w. N.). Auf diesem \n\nRechtsfehler beruht das angefochtene Urteil indessen nicht; denn ausweislich \n\nder umfangreichen und rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung des Landgerichts \n\nkam es im Hinblick auf das sonstige Beweisergebnis für den Nachweis der Tä-\n\nterschaft des Verurteilten nicht darauf an, wo dessen Bruder im Tatzeitraum \n\nwohnte. Die Tatbeteiligung des Verurteilten war ersichtlich auch dann nicht \n\nausgeschlossen, wenn sich die Wohnung seines Bruders im selben Haus be-\n\nfand. Das Landgericht hat den in Rede stehenden Teil des Beweisantrags da-\n\nher im Übrigen - abgesehen von dem Widerspruch in den Urteilsgründen - \n\nrechtsfehlerfrei wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit zurückgewiesen. \n\nTolksdorf Miebach Winkler \n\n von Lienen Becker","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_184-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-07-19/3-str-184-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 356a","ref_norm":"356a","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_184-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_184-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-07-19/3-str-184-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR_184-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:50:59.310417+00:00"}}