{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2006/3_StR__88-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2006-06-22","aktenzeichen":"3 StR 88/06","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIM NAMEN DES VOLKES \n\n3 StR 88/06 \n\nURTEIL \n\nvom \n\n22. Juni 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Vergewaltigung \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 22. Juni 2006, \n\nan der teilgenommen haben: \n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof \n\n Prof. Dr. Tolksdorf, \n\ndie Richter am Bundesgerichtshof \n\n Dr. Miebach, \n\n Pfister, \n\n Becker, \n\n Hubert \n\n als beisitzende Richter, \n\nStaatsanwältin in der Verhandlung, \n\nRichter am Landgericht bei der Verkündung \n\n als Vertreter der Bundesanwaltschaft, \n\nRechtsanwalt \n\n als Verteidiger, \n\nJustizamtsinspektor \n\n als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, \n\nfür Recht erkannt: \n\nAuf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Land-\n\ngerichts Hannover vom 16. Dezember 2005 im Strafausspruch mit \n\nden zugehörigen Feststellungen aufgehoben. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung \n\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und \n\ndie der Nebenklägerin hierdurch entstandenen notwendigen Aus-\n\nlagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen. \n\nVon Rechts wegen \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\n3 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer \n\nFreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur \n\nBewährung ausgesetzt. Die Revision der Staatsanwaltschaft beanstandet mit \n\nder Sachbeschwerde den Strafausspruch. Das Rechtsmittel hat Erfolg. \n\nDer Strafausspruch hält sachlichrechtlicher Prüfung nicht stand. \n\nAngesichts der von der Strafkammer zu Recht hervorgehobenen straf-\n\nschärfenden Umstände der Tatbegehung, der 16 Vorstrafen, die mehrfach Ge-\n\nwaltdelikte, darunter eine einschlägige Tat, zum Gegenstand hatten, sowie des \n\nweiteren Umstandes, dass der Angeklagte die abgeurteilte Tat schon knapp \n\nsechs Monate nach der letzten Haftentlassung - nach einer über fünfjährigen \n\nInhaftierung - begangen hat, reicht die Verhängung der gesetzlichen Mindest-\n\nstrafe zur angemessenen Ahndung der Tat nicht aus. Auch das Geständnis des \n\nAngeklagten kann eine derart milde Strafe nicht rechtfertigen, zumal es im We-\n\nsentlichen in einer Verteidigererklärung bestand, die eine Auseinandersetzung \n\ndes Angeklagten mit seiner Tat nicht erkennen lässt und der deshalb bei der \n\nStrafzumessung ein deutlich geringeres Gewicht zukommt. \n\nTolksdorf Miebach Pfister \n\n Becker Hubert","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-06-22/3-str-88-06","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-06-22/3-str-88-06","retrieved":"2026-07-10 20:41:47.681551+00:00"},"card":{"id":"bgh/2006-06-22/3-str-88-06","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2006-06-22","dockets":["3 StR 88/06"],"decision_type":"Urteil","ecli":null,"ids":{"doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2006/3_StR__88-06","ecli":null},"cite_as":"BGH, Urteil vom 22.06.2006 – 3 StR 88/06","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-06-22/3-str-88-06","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Land-\n\ngerichts Hannover vom 16. Dezember 2005 im Strafausspruch mit\n\nden zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\n\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und\n\ndie der Nebenklägerin hierdurch entstandenen notwendigen Aus-\n\nlagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T20:41:47.681551+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}