{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2006/3_StR_445-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2007-01-16","aktenzeichen":"3 StR 445/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 445/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n16. Januar 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Betruges u. a. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 16. Januar 2007 ge-\n\nmäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil \n\ndes Landgerichts Wuppertal vom 17. Mai 2006 wird \n\na) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte \n\nim Fall II. 2. der Urteilsgründe (Fallakte 6) wegen \n\nUntreue verurteilt worden ist; im Umfang der Ein-\n\nstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die \n\nnotwendigen Auslagen des Angeklagten der \n\nStaatskasse zur Last; \n\nb) das vorgenannte Urteil im Schuld- und Strafaus-\n\nspruch dahin geändert, dass der Angeklagte we-\n\ngen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem \n\nJahr und drei Monaten, deren Vollstreckung zur \n\nBewährung ausgesetzt wird, sowie wegen Be-\n\nstechung im geschäftlichen Verkehr in zwei Fäl-\n\nlen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tages-\n\nsätzen zu je 100 € verurteilt ist. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\n3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten \n\nseines Rechtsmittels zu tragen. \n\n4. Die neu zu treffende Entscheidung gemäß § 268 a \n\nAbs. 1 StPO bleibt dem Landgericht Wuppertal vor-\n\nbehalten. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges und Untreue zu \n\neiner Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung \n\nzur Bewährung ausgesetzt. Außerdem hat es ihn wegen Bestechung im ge-\n\nschäftlichen Verkehr in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tages-\n\nsätzen zu je 100 € verurteilt. Von weiteren Tatvorwürfen hat es ihn freigespro-\n\nchen. Gegen seine Verurteilung wendet sich der Angeklagte mit seiner Revi-\n\nsion, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt. \n\n2 \n\nAuf Antrag des Generalbundesanwalts hat der Senat das Verfahren ge-\n\nmäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall \n\nII. 2. der Urteilsgründe (Fallakte 6) verurteilt worden ist. Dies führt zum Wegfall \n\nder dafür verhängten Freiheitsstrafe und der Gesamtfreiheitsstrafe. Der Senat \n\nhat den Schuld- und Strafausspruch entsprechend geändert. Im verbleibenden \n\nUmfang der Verurteilung hat die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler \n\nzum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Schriftsatz \n\ndes Verteidigers vom 15. Januar 2007 lag dem Senat vor. \n\n3 \n\nDie wegen des Wegfalls der Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei \n\nMonaten und der Gesamtfreiheitsstrafe neu zu treffende Bewährungsentschei-\n\ndung gemäß § 268 a Abs. 1 StPO bleibt dem Tatrichter vorbehalten. \n\nTolksdorf Miebach Winkler \n\n von Lienen Becker","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2006/3_StR_445-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-16/3-str-445-06","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 268a","ref_norm":"268a","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2006/3_StR_445-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2006/3_StR_445-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-16/3-str-445-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2006/3_StR_445-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:16:59.276460+00:00"}}