{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2005/3_StR__80-05","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2005-04-05","aktenzeichen":"3 StR 80/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 80/05 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n5. April 2005 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Betrugs u. a. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 5. April 2005 gemäß \n\n§ 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Land-\n\ngerichts Hannover vom 8. Dezember 2004 wird \n\na) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall II. 3. \n\nder Urteilsgründe (Tat Nr. 1 der Anklage) wegen Betrugs \n\nverurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die \n\nKosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des \n\nAngeklagten der Staatskasse zur Last, \n\nb) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, \n\ndaß der Angeklagte des Betrugs in 20 und des versuchten \n\nBetrugs in drei Fällen schuldig ist. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\n3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten des \n\nRechtsmittels zu tragen. \n\nGründe: \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Betrugs in 21 Fällen sowie \n\nwegen versuchten Betrugs in drei Fällen schuldig gesprochen und ihn unter \n\nEinbeziehung der Strafen aus zwei weiteren Verurteilungen zu einer Gesamt-\n\nfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Hiergegen wendet \n\nsich der Angeklagte mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision. \n\nAuf Antrag des Generalbundesanwalts hat der Senat das Verfahren im \n\nFall II. 3. der Urteilsgründe eingestellt und den Schuldspruch entsprechend \n\ngeändert. \n\nIn dem durch die Verfahrensbeschränkung geschaffenen Umfang hat die \n\nÜberprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechts-\n\nfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. \n\nDer Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe bleibt von der teilweisen \n\nEinstellung des Verfahrens unberührt. Der Senat schließt im Hinblick auf die \n\nEinsatzstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe und die übri-\n\ngen in die Gesamtstrafe einzubeziehenden 32 Einzelstrafen (darunter sieben \n\nFreiheitsstrafen zwischen sechs und acht Monaten und 17 Freiheitsstrafen zwi-\n\nschen neun Monaten und einem Jahr und sechs Monaten) aus, daß sich der \n\nWegfall der Verurteilung in einem Fall der Betrugsserie auf den Ausspruch \n\nüber die - im übrigen auch angemessene (§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO) - Ge-\n\nsamtfreiheitsstrafe ausgewirkt hätte. \n\nTolksdorf Winkler Pfister \n\n von Lienen Hubert","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2005/3_StR__80-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-04-05/3-str-80-05","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2005/3_StR__80-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2005/3_StR__80-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-04-05/3-str-80-05","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2005/3_StR__80-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:34:30.084436+00:00"}}