{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2005/3_StR__15-05","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2005-02-10","aktenzeichen":"3 StR 15/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 15/05 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n10. Februar 2005 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Vergewaltigung \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerde-\n\nführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am \n\n10. Februar 2005 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Hannover vom 22. Oktober 2004 dahin geändert, daß der \n\nAngeklagte wegen Vergewaltigung zu der Freiheitsstrafe von \n\ndrei Jahren und drei Monaten verurteilt wird. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu \n\ntragen. \n\nGründe: \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in drei Fäl-\n\nlen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. \n\nDas Rechtsmittel hat mit der Sachrüge lediglich in dem aus der Beschlußformel \n\nersichtlichen Umfang Erfolg; im übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 \n\nAbs. 2 StPO. \n\nDie Auffassung des Landgerichts, es handele sich um drei selbständige \n\nVergewaltigungen, die zueinander in Tatmehrheit stehen, hält sachlich-\n\nrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Die Strafkammer hat nicht berücksichtigt, \n\ndaß das Einsperren des Opfers eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 \n\nAbs. 1 Nr. 1 StGB darstellt (BGH NStZ 1999, 83), die während des gesamten \n\nTatgeschehens fortwirkte und vom Angeklagten bei allen erzwungenen Sexu-\n\nalakten als Nötigungsmittel eingesetzt wurde. Die Annahme von Tatmehrheit \n\nakten als Nötigungsmittel eingesetzt wurde. Die Annahme von Tatmehrheit \n\nscheidet deshalb aus (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH NStZ 2000, \n\n419 f.). Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend. § 265 StPO steht \n\ndem nicht entgegen, da sich der Angeklagte ersichtlich nicht anders als ge-\n\nschehen hätte verteidigen können. \n\nDie Änderung des Schuldspruchs hat zwar zur Folge, daß die Einzel-\n\nstrafen entfallen. Der Senat läßt jedoch die bisherige Gesamtstrafe als Einzel-\n\nstrafe bestehen. Die Änderung des Schuldspruchs berührt den Unrechts- und \n\nSchuldgehalt der Tat nicht. Der Senat kann angesichts der Strafzumessungs-\n\nerwägungen der Strafkammer ausschließen, daß das Landgericht bei zutref-\n\nfender Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses auf eine mildere Strafe er-\n\nkannt hätte. \n\nDer geringfügige Erfolg des Rechtsmittels gibt dem Senat keinen Anlaß, \n\nden Angeklagten auch nur teilweise von den Kosten seines Rechtsmittels frei-\n\nzustellen (§ 473 Abs. 4 StPO). \n\nTolksdorf Miebach Pfister \n\n von Lienen Hubert","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2005/3_StR__15-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-02-10/3-str-15-05","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 177","ref_norm":"177","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2005/3_StR__15-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2005/3_StR__15-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-02-10/3-str-15-05","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2005/3_StR__15-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:22:40.995739+00:00"}}