{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2005/3_StR_397-05","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2006-02-07","aktenzeichen":"3 StR 397/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n7. Februar 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\n3 StR 397/05 \n\n1. \n\n2. \n\nwegen schweren Raubes u. a. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 7. Februar 2006 ein- \n\nstimmig beschlossen: \n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Stade vom 2. Mai 2005 werden als unbegründet verworfen, \n\nda die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-\n\ngungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erge-\n\nben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und \n\ndie den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen not-\n\nwendigen Auslagen zu tragen. \n\nErgänzend zu den Antragsschriften des Generalbundesanwalts bemerkt der \n\nSenat: \n\nDie Rüge der Verletzung des § 136 a StPO versagt schon deswegen, weil dem \n\nMitangeklagten K. dadurch, dass seine Eltern ihn bereits kurz nach \n\nseiner Verhaftung in der Untersuchungshaft besuchen durften und seiner poli-\n\nzeilichen Vernehmung beiwohnten, kein gesetzlich nicht vorgesehener Vorteil \n\nim Sinne des § 136 a Abs. 1 Satz 3 StPO zugewendet wurde. Für die fehlende \n\nAnwesenheit eines JVA-Beamten bei dieser Vernehmung gilt offensichtlich das-\n\nselbe. \n\nAuf der Ablehnung des Beweisantrages, Sachverständigengutachten dazu ein-\n\nzuholen, dass die Profile der im Keller des Mitangeklagten B. gefunde-\n\nnen Pkw-Reifen auf den Lichtbildern der nach der Tat vom 6. März 2004 in Tat-\n\nortnähe festgestellten Reifenspuren nicht zu finden oder zu erkennen sind (Re-\n\nvision H. ), beruht das Urteil nicht. Es steht an keiner Stelle zu dieser Be-\n\nweisbehauptung in Widerspruch; vielmehr ist für die Überzeugungsbildung des \n\nLandgerichts allein die auffällige Übereinstimmung zwischen der Breite der Rei-\n\nfen und derjenigen der Reifenspuren sowie der Umstand maßgeblich, dass der \n\nZeuge E. das Fahrzeug des Angeklagten H. in Tatortnähe gesehen, \n\nsich das Kennzeichen notiert und an dem Fahrzeug auffallend breite Reifen mit \n\nFünf-Stern-Alufelgen bemerkt hat. Diese Beschreibung stimmt mit den Merkma-\n\nlen der im Keller des Mitangeklagten B. aufgefundenen Reifen überein. \n\nAuch auf der Ablehnung des Antrags, ein weiteres Sachverständigengutachten \n\ndazu einzuholen, dass die nach der Tat vom 19. Februar 2004 am Tatort ge-\n\nfundenen Fußspuren nur von den beim Mitangeklagten K. sicherge-\n\nstellten Bundeswehrstiefeln stammen können (Revision H. ), beruht das \n\nUrteil nicht; denn das Landgericht hat eine Beteiligung des Mitangeklagten \n\nK. an dieser Tat ausdrücklich nicht ausgeschlossen und die mögliche \n\nMittäterschaft bei der Würdigung der von diesem Mitangeklagten im Ermitt-\n\nlungsverfahren getätigten Aussagen berücksichtigt (UA S. 78). \n\nTolksdorf Winkler RiBGH von Lienen ist wegen \n Erkrankung, der Vorsitzende \n wegen Urlaubs an der Un- \n terschrift verhindert. \n Winkler \n Becker Hubert","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2005/3_StR_397-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-02-07/3-str-397-05","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 136a","ref_norm":"136a","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2005/3_StR_397-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2005/3_StR_397-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-02-07/3-str-397-05","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2005/3_StR_397-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:20:59.220445+00:00"}}