{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2004/3_StR_228-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2004-07-20","aktenzeichen":"3 StR 228/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 228/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n20. Juli 2004 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schwerer räuberischer Erpressung u. a. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerde-\n\nführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am 20. Juli \n\n2004 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Osnabrück vom 6. April 2004 mit den zugehörigen Fest-\n\nstellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Un-\n\nterbringung in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-\n\ntels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\nGründe: \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Er-\n\npressung, schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahr-\n\nerlaubnis sowie wegen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne \n\nFahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Hierge-\n\ngen wendet sich der Angeklagte mit seiner auf den Rechtsfolgenausspruch \n\nbeschränkten Revision. \n\nDas Rechtsmittel ist unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO, so-\n\nweit es sich gegen den Strafausspruch richtet. Das angefochtene Urteil weist \n\njedoch insofern einen sachlich-rechtlichen Mangel auf, als das Landgericht die \n\nPrüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt \n\n(§ 64 StGB) unterlassen hat. \n\nAngesichts der Feststellungen, die einen Hang des Angeklagten zu \n\nübermäßigem Rauschmittelkonsum sowie einen symptomatischen Zusammen-\n\nhang zwischen den Taten und der Abhängigkeit belegen - die Überfälle des \n\nseit vielen Jahren an Polytoxikomanie leidenden Angeklagten dienten der Er-\n\nlangung von Geld zum Erwerb von Betäubungsmitteln -, hätte der Tatrichter \n\nprüfen und entscheiden müssen, ob bei dem Angeklagten die Gefahr besteht, \n\ndaß er auch künftig infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten be-\n\ngehen wird. Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn \n\ndie rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Von ihr darf nicht, wie das \n\nLandgericht anscheinend meint, abgesehen werden, weil eine Entscheidung \n\nnach § 35 BtMG ins Auge gefaßt ist (BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8). \n\nAuch ist nicht ersichtlich, daß es bei dem Angeklagten an der erforderlichen \n\nkonkreten Erfolgsaussicht der Unterbringung (BVerfGE 91, 1 ff.) mangelt. \n\nEiner etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, daß \n\nnur der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 37, 5). \n\nDer aufgezeigte Rechtsfehler führt zur Aufhebung des Urteils, soweit \n\neine Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in \n\neiner Entziehungsanstalt unterblieben ist. Der Strafausspruch wird hierdurch \n\nnicht berührt. Der Senat kann ausschließen, daß im Falle der Unterbringung \n\ngegen den Angeklagten niedrigere Strafen verhängt worden wären. \n\nTolksdorf Miebach von Lienen \n\n Becker Hubert","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2004/3_StR_228-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-07-20/3-str-228-04","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":2},{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 35","ref_norm":"35","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2004/3_StR_228-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2004/3_StR_228-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-07-20/3-str-228-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2004/3_StR_228-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 15:48:52.342932+00:00"}}