{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2004/3_StR_166-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2004-06-09","aktenzeichen":"3 StR 166/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 166/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n9. Juni 2004 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerde-\n\nführerin und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am 9. Juni \n\n2004 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen: \n\n1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Kleve vom 16. Januar 2004 im Strafausspruch hinsicht-\n\nlich der in den Fällen 1, 2/12, 3 bis 5/10, 13 bis 24, 26 bis 31 \n\nund 36 der Anklage verhängten Einzelstrafen und der Gesamt-\n\nstrafe aufgehoben. Die zugehörigen Feststellungen bleiben mit \n\nAusnahme der Feststellung, der Wirkstoffgehalt von Marihuana \n\n\"mittlerer Art und Güte\" betrage 8 % Tetrahydrocannabinol \n\n(THC), aufrechterhalten. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-\n\ntels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\nGründe: \n\nDas Landgericht hat die Angeklagte unter Freisprechung im übrigen we-\n\ngen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 33 Fällen, je-\n\nweils in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer \n\nMenge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Revision \n\nder Angeklagten hat mit der Sachrüge den aus der Beschlußformel ersichtli-\n\nchen Teilerfolg. \n\nDie Beschwerdeführerin beanstandet zu Recht, daß das Landgericht \n\nden Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität, der nach allge-\n\nmeiner Erfahrung bei 2 bis allenfalls 5 % THC liegt (vgl. BGHR BtMG § 29 \n\nStrafzumessung 37; BGH, Beschl. vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01; Körner, \n\nBtMG 5. Aufl. Anh. C 1 Rdn. 238; Weber, BtMG 2. Aufl. Anh. H, S. 1621 f.), mit \n\n8 % zu hoch zugrunde gelegt hat. Diese Feststellung war daher aufzuheben. \n\nDer aufgezeigte Rechtsfehler führt in allen zumindest auch das Betäu-\n\nbungsmittel Marihuana betreffenden Einzelfällen zu einer Aufhebung des \n\nStrafausspruchs. Der Senat vermag nicht völlig auszuschließen, daß die betrof-\n\nfenen Einzelstrafen auf der Annahme überhöhter Wirkstoffgehalte beruhen. Die \n\nAufhebung der genannten Einzelstrafen hat die Aufhebung der Gesamtstrafe \n\nzur Folge. Die zum Strafausspruch sonst getroffenen Feststellungen können \n\naufrechterhalten werden. Der neue Tatrichter kann ergänzende, hierzu nicht in \n\nWiderspruch stehende Feststellungen treffen. \n\nDagegen konnten die Schuldsprüche auch in den betroffenen Fällen be-\n\nstehen bleiben. Die Feststellung, es habe sich um Marihuana \"mittlerer Art und \n\nGüte\" gehandelt, ist als solche nicht zu beanstanden. Ausgehend davon, war \n\ndie Grenze zur nicht geringen Menge - selbst unter Zugrundelegung eines \n\nTHC-Anteils von lediglich 2 % bei Marihuana durchschnittlicher Qualität - in \n\nallen Fällen überschritten. \n\nAuch im übrigen hat die sachlichrechtliche Überprüfung des Urteils kei-\n\nnen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben \n\n(§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nTolksdorf Miebach Wink-\n\nler \n\n Pfister von Lienen","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2004/3_StR_166-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-06-09/3-str-166-04","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2004/3_StR_166-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2004/3_StR_166-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-06-09/3-str-166-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2004/3_StR_166-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 15:40:40.744216+00:00"}}