{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2002/AK___6-02","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2002-01-22","aktenzeichen":"AK 6/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 BJs 79/00 - 4\n2 StE 9/01 - 4\nAK 6/02\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n22. Januar 2002\n\nin dem Strafverfahren\n\ngegen\n\nalias\n\nalias\n\nwegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-\n\ndesanwalts sowie des Angeschuldigten und seines Verteidigers am 22. Januar\n\n2002 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:\n\nDie Untersuchungshaft hat fortzudauern.\n\nEine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesge-\n\nrichtshof findet in drei Monaten statt.\n\nBis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Oberlandesge-\n\nricht Frankfurt/Main übertragen.\n\nGründe:\n\nDer Angeschuldigte wurde am 4. April 2001 festgenommen und befindet\n\nsich seit dem 5. April 2001 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters\n\ndes Bundesgerichtshofs vom selben Tag (2 BGs 93/2001) in Untersuchungs-\n\nhaft. Der Senat hat mit Beschluß vom 12. Oktober 2001 die Fortdauer der Un-\n\ntersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet. Zu dem gegen den\n\nAngeschuldigten bestehenden Tatverdacht nimmt der Senat auf diese Ent-\n\nscheidung Bezug. Er ist danach dringend verdächtig, sich jedenfalls mit den\n\nMitangeschuldigten B. und S. ab Herbst 2000 im Raum Frank-\n\nfurt/Main zu einem nach außen abgeschotteten, konspirativ arbeitenden Ver-\n\nband zusammengeschlossen zu haben, der Teil eines Netzwerks entsprechen-\n\nder Gruppierungen gewaltbereiter islamistischer Fundamentalisten in anderen\n\neuropäischen Ländern ist und mit einzelnen dieser Gruppierungen bzw. deren\n\nMitgliedern zusammenwirkt, um in Umsetzung des von ihnen propagierten\n\n”heiligen Krieges (Djihad)” in Ländern des westlichen Kulturkreises Terrorakte,\n\ninsbesondere Sprengstoffanschläge zu verüben (§ 129 a Abs. 1 Nr. 3, § 308\n\nAbs. 1, § 6 Nr. 2 StGB).\n\nDer Haftgrund der Fluchtgefahr besteht unverändert fort. Der Zweck der\n\nUntersuchungshaft kann auch weiterhin nicht durch weniger einschneidende\n\nMaßnahmen (§ 116 Abs. 1 StPO) als deren Vollzug erreicht werden.\n\nDer Generalbundesanwalt hat zwischenzeitlich am 4. Dezember 2001\n\nAnklage zum Oberlandesgericht Frankfurt/Main erhoben. Die dem Angeschul-\n\ndigten gesetzte Erklärungsfrist (§ 201 Abs. 1 StPO) läuft noch. Damit ist das\n\nVerfahren im Hinblick auf den Umfang der Ermittlungen und den erheblichen\n\nÜbersetzungsbedarf seit der letzten Haftprüfung des Senats weiterhin mit der\n\nin Haftsachen gebotenen Beschleunigung geführt worden. Das Oberlandesge-\n\nricht hat mitgeteilt, daß im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens die Haupt-\n\nverhandlung voraussichtlich am 16. April 2002 beginnen wird.\n\nBei der Schwere des Tatvorwurfs steht die Fortdauer der Untersu-\n\nchungshaft nicht außer Verhältnis zu der im Falle einer Verurteilung zu erwar-\n\ntenden Freiheitsstrafe.\n\nTolksdorf Rissing-van Saan Becker","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/AK___6-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-01-22/ak-6-02","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 116","ref_norm":"116","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 121","ref_norm":"121","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 122","ref_norm":"122","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 201","ref_norm":"201","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 6","ref_norm":"6","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/AK___6-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/AK___6-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-01-22/ak-6-02","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/AK___6-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:51:22.163788+00:00"}}