{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2002/AK__10-02","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2002-02-20","aktenzeichen":"AK 10/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 BJs 79/00 - 4\n2 StE 9/01 - 4\nAK 10/02\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n20. Februar 2002\n\nin dem Strafverfahren\n\ngegen\n\nalias: ,\n\nalias: ,\n\nwegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-\n\ndesanwalts sowie des Angeschuldigten und seines Verteidigers am\n\n20. Februar 2002 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:\n\nDie Untersuchungshaft hat fortzudauern.\n\nEine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesge-\n\nrichtshof findet in drei Monaten statt.\n\nBis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Oberlandesge-\n\nricht Frankfurt/Main übertragen.\n\nGründe:\n\nDer Angeschuldigte befindet sich seit dem 27. Dezember 2000 in Unter-\n\nsuchungshaft aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesge-\n\nrichtshofs vom selben Tag (2 BGs 208/2000), der durch neuen Haftbefehl vom\n\n19. Juni 2001 (2 BGs 164/2001) ersetzt wurde. Der Senat hat mit Beschlüssen\n\nvom 12. Juli und 9. November 2001 jeweils die Fortdauer der Untersuchungs-\n\nhaft angeordnet. Zu dem gegen den Angeschuldigten unverändert fortbeste-\n\nhenden dringenden Tatverdacht und zum Haftgrund nimmt der Senat auf diese\n\nEntscheidungen Bezug.\n\nDer Zweck der Untersuchungshaft kann weiterhin nicht durch weniger\n\neinschneidende Maßnahmen als deren Vollzug erreicht werden (§ 116 StPO).\n\nDie besonderen Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungs-\n\nhaft auch über ein Jahr hinaus liegen vor (§§ 121, 122 StPO). Der General-\n\nbundesanwalt hat zwischenzeitlich am 4. Dezember 2001 Anklage zum Ober-\n\nlandesgericht Frankfurt/Main erhoben. Sie ist dem Angeschuldigten nunmehr\n\nauch in Übersetzung zugestellt worden. Die ihm gesetzte Erklärungsfrist (§ 201\n\nAbs. 1 StPO) läuft noch. Das Oberlandesgericht, das die Fortdauer der Unter-\n\nsuchungshaft ebenfalls für erforderlich hält, hat mitgeteilt, daß im Falle der Er-\n\nöffnung des Hauptverfahrens die Hauptverhandlung voraussichtlich am\n\n16. April 2002 beginnen wird. Damit ist das Verfahren im Hinblick auf den Um-\n\nfang der Ermittlungen und der Anklageschrift sowie den erheblichen Überset-\n\nzungsaufwand seit der letzten Haftprüfung des Senats weiterhin mit der in\n\nHaftsachen gebotenen Beschleunigung geführt worden.\n\nBei der Schwere des Tatvorwurfs steht die Fortdauer der Untersuchungs-\n\nhaft nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der im Falle einer\n\nVerurteilung zu erwartenden Strafe (§ 120 Abs. 1 Satz 1 StPO).\n\nRissing-van Saan Winkler Becker","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/AK__10-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-02-20/ak-10-02","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 121","ref_norm":"121","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 122","ref_norm":"122","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 116","ref_norm":"116","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 120","ref_norm":"120","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 201","ref_norm":"201","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/AK__10-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/AK__10-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-02-20/ak-10-02","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/AK__10-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:55:50.275821+00:00"}}