{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2002/3_StR_243-02","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2003-01-30","aktenzeichen":"3 StR 243/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n30. Januar 2003\n\nin den Strafsachen\n\ngegen\n\n3 StR 61/02\n3 StR 243/02\n\n1.\n\n2.\n\nwegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Januar 2003 beschlos-\n\nsen:\n\nDas Strafverfahren gegen den Angeklagten K. (3 StR 243/02)\n\nwird entsprechend § 237 StPO mit dem Strafverfahren gegen den\n\nAngeklagten Ko. (3 StR 61/02) zum Zwecke gleichzeitiger\n\nHauptverhandlung vor dem Revisionsgericht verbunden.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht Mönchengladbach hat den Angeklagten Ko. wegen\n\nunerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tatein-\n\nheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer\n\nMenge in 13 Fällen sowie wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungs-\n\nmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen zu einer Jugendstrafe von drei\n\nJahren und sechs Monaten verurteilt.\n\nDas Landgericht Mönchengladbach hat den Angeklagten K. wegen\n\nunerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in\n\nfünf Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Be-\n\ntäubungsmitteln in nicht geringer Menge und in einem Fall in Tateinheit mit un-\n\nerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln sowie wegen unerlaubten Handeltrei-\n\nbens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäu-\n\nbungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.\n\nGegen die Urteile haben jeweils die Angeklagten Revision eingelegt. Die\n\nRevisionsverfahren sind derzeit beim Senat anhängig.\n\nDer Verurteilung der Angeklagten wegen vollendeten Handeltreibens mit\n\nBetäubungsmitteln liegen jeweils in einigen Fällen Sachverhalte zugrunde, die\n\nZweifel an der weiten Auslegung des Tatbestandsmerkmals \"Handeltreiben\" in\n\nder bisherigen Rechtsprechung aufkommen lassen und Anlaß geben, diese\n\nAuslegung, nach der die Angeklagten zu Recht wegen vollendeten Handeltrei-\n\nbens verurteilt worden sind, einer Prüfung zu unterziehen.\n\nZum Zweck gleichzeitiger Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht\n\nwerden die beiden Verfahren deshalb miteinander verbunden.\n\nTolksdorf Miebach Wink-\n\nler\n\n Pfister von Lienen","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/3_StR_243-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-01-30/3-str-243-02","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 237","ref_norm":"237","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/3_StR_243-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/3_StR_243-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-01-30/3-str-243-02","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/3_StR_243-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 13:58:07.091437+00:00"}}