{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2002/3_StR_102-02","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2002-04-23","aktenzeichen":"3 StR 102/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 102/02\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n23. April 2002\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Mordes u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwer-\n\ndeführers und des Generalbundesanwalts - zu Ziff. 1 a und 2 auf dessen An-\n\ntrag - am 23. April 2002 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlos-\n\nsen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Düsseldorf vom 14. November 2001\n\na) im Schuldspruch dahin klargestellt, daß der Angeklagte bei\n\nbeiden Taten jeweils des tateinheitlich begangenen Aus-\n\nübens der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische\n\nSelbstladekurzwaffe und des Führens einer solchen Waffe\n\nschuldig ist,\n\nb) im Ausspruch über die besondere Schwere der Schuld auf-\n\ngehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-\n\ntels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit \"mit\n\neinem Verstoß gegen das Waffengesetz\" und wegen versuchten Mordes in\n\nTateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und \"mit einem Verstoß gegen das\n\nWaffengesetz\" unter Einbeziehung der Strafe aus einer gesamtstrafenfähigen\n\nVorverurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und\n\ndie besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.\n\nDie auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten gegen dieses\n\nUrteil hat nur den aus der Beschlußformel ersichtlichen Teilerfolg; im übrigen\n\nist sie unbegründet i. S. des § 349 Abs. 2 StPO.\n\nDie bei Berücksichtigung der die Tat prägenden Umstände an sich na-\n\nheliegende Annahme der besonderen Schuldschwere gemäß § 57 a Abs. 1 Nr.\n\n2 StGB kann keinen Bestand haben. Bei seiner in diesem Zusammenhang er-\n\nforderlichen Gesamtwürdigung der für und gegen den Angeklagten sprechen-\n\nden Umstände hat das Landgericht zu dessen Nachteil angeführt: \"Die in den\n\nEinlassungen vor der Kammer zutage getretenen Beschönigungstendenzen\n\ngeben deutlich zu erkennen, daß bei dem Angeklagten von Reue nicht die Re-\n\nde sein kann.\"\n\nDiese Erwägungen verstoßen gegen den auch bei der Prüfung der be-\n\nsonderen Schuldschwere geltenden Grundsatz, daß einem Angeklagten ein\n\nzulässiges Verteidigungsverhalten nicht als schulderhöhender Umstand ange-\n\nrechnet werden darf. Ebenso ist es nicht zulässig, dem - jedenfalls in der\n\nHauptverhandlung - einen Tötungsvorsatz bestreitenden Angeklagten fehlende\n\nReue anzulasten.\n\nTolksdorf Rissing-van Saan Pfister\n\n von Lienen Becker","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/3_StR_102-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-04-23/3-str-102-02","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 57a","ref_norm":"57a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/3_StR_102-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/3_StR_102-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-04-23/3-str-102-02","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2002/3_StR_102-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 13:04:29.068481+00:00"}}