{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2001/3_StR__99-01","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2001-05-10","aktenzeichen":"3 StR 99/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 99/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n10. Mai 2001\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen versuchten Mordes u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-\n\ndesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 10. Mai 2001 ge-\n\nmäß § 349 Abs. 2 StPO einstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nWuppertal vom 11. September 2000 wird verworfen; jedoch wird\n\ndas angefochtene Urteil im Schuldspruch dahin abgeändert, daß\n\nder Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit ver-\n\nsuchtem Raub mit Todesfolge und mit gefährlicher Körperverlet-\n\nzung verurteilt wird.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die\n\ndem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendi-\n\ngen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Ta-\n\nteinheit mit versuchtem schweren Raub und gefährlicher Körperverletzung zu\n\neiner Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Seine Revision ist unbegründet,\n\nda die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen\n\nRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.\n\nDer in Tötungsabsicht auf das Opfer abgegebene Schuß mit der Arm-\n\nbrust diente auch dazu, dem Opfer Schlüssel und Dokumente wegzunehmen\n\nund sich damit die Motoryacht anzueignen. Der Angeklagte hat sich deshalb\n\nauch des versuchten Raubes mit Todesfolge schuldig gemacht.\n\n§ 251 StGB ist ein erfolgsqualifiziertes Delikt, dessen Versuch nicht nur\n\nin der Form begangen werden kann, daß der Täter durch eine in finaler Ver-\n\nknüpfung mit der Wegnahme stehende räuberische Nötigungshandlung den\n\nTod des Opfers verursacht, es aber nicht zur Vollendung der Wegnahme\n\nkommt - sog. erfolgsqualifizierter Versuch -, sondern auch dadurch, daß der\n\nEinsatz der i.S.d. § 249 StGB tatbestandsmäßigen Gewalt zugleich vorsätzlich\n\nvorgenommene Tötungshandlung ist, die aber den qualifizierten Erfolg nicht\n\nbewirkt - sog. versuchte Erfolgsqualifizierung (Herdegen in LK 11. Aufl. § 251\n\nRdn. 15; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 251 Rdn. 4). Der Bundesgerichtshof\n\nhat bereits entschieden, daß der Versuch der schweren Körperverletzung in\n\nBetracht kommt, wenn der Täter die Körperverletzung vorsätzlich begeht und\n\ndabei bezüglich der schweren Folge mit bedingtem Vorsatz handelt und diese\n\nschwere Folge dann aber nicht eintritt; der Versuch der schweren Körperverlet-\n\nzung steht sodann mit der vollendeten Körperverletzung in Tateinheit (BGHSt\n\n21, 194). Diese Grundsätze gelten auch für den Fall des versuchten Raubes\n\nmit Todesfolge. Auch hier ist der Versuch in Form der versuchten Erfolgsquali-\n\nfizierung möglich (BGH, Beschl. vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01).\n\nDer Senat hat deshalb den Schuldspruch geändert. § 265 StPO steht\n\ndem nicht entgegen, da sich der die Tat bestreitende Angeklagte gegen diesen\n\nTatvorwurf nicht anders hätte verteidigen können als gegen den des Mordver-\n\nsuchs.\n\nKutzer Rissing-van Saan Pfister\n\n RiBGH von Lienen ist durch Urlaub Becker\n\n verhindert, zu unterschreiben.\n\n Kutzer","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR__99-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-05-10/3-str-99-01","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 249","ref_norm":"249","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 251","ref_norm":"251","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR__99-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR__99-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-05-10/3-str-99-01","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR__99-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:07:49.438448+00:00"}}