{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2001-03-15","aktenzeichen":"3 StR 54/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 54/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n15. März 2001\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen schweren Raubes\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-\n\ndesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 15. März 2001\n\ngemäß § 349 Abs. 2 StPO einstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2000 wird verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu\n\ntragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer\n\nFreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.\n\nDie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat\n\nkeinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben\n\n(§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nErgänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt\n\nder Senat:\n\nDie strafschärfende Erwägung der Strafkammer, wonach sich eine er-\n\nheblich \"über die durch § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB gesetzlich vorgegebenen Min-\n\ndestvoraussetzungen hinausragende kriminelle Energie\" daraus ergebe, daß\n\nder Angeklagte den Geschädigten unter Vorhalten \"eines scharf geladenen,\n\nschußbereiten Revolvers\" dazu gezwungen habe, gegen die Wegnahme des\n\nGeldbündels keinen Widerstand zu leisten, ist unter dem Gesichtspunkt der\n\nDoppelverwertung nach § 46 Abs. 3 StGB rechtlich bedenklich, da die Anwen-\n\ndung der Qualifikationsnorm des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB regelmäßig die Ver-\n\nwendung einer gefährlichen und damit geladenen Waffe (vgl. BGHSt 45, 249)\n\nvoraussetzt. Auch das weiterhin zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigte\n\nhohe Gefährdungspotential durch das Vorhalten eines \"nicht gesicherten und\n\ngeladenen Revolvers, in dessen Lauf sich eine schußbereite Patrone befand\",\n\nist nicht belegt. Sofern es sich bei der verwendeten Waffe tatsächlich um einen\n\nRevolver gehandelt hatte, hätte es der Feststellung bedurft, daß dieser aus-\n\nnahmsweise über eine Sicherungseinrichtung verfügte, die der Angeklagte ent-\n\nriegelt hatte, da Revolver in aller Regel über keine Sicherungen verfügen. Im\n\nübrigen wäre dann die zur Begründung einer höheren Gefährlichkeit herange-\n\nzogene Feststellung, wonach sich eine Patrone im Lauf befunden habe, unbe-\n\nrechtigt, da sich bei Revolvern die Patronen nicht im Lauf, sondern in der\n\nTrommel befinden, was bei diesen Waffen den Normalzustand darstellt.\n\nDer Senat kann jedoch angesichts des gesamten Tatbildes aus-\n\nschließen, daß die Strafkammer ohne diese rechtlich bedenklichen Erwägun-\n\ngen einen hier ohnehin nicht vertretbaren minder schweren Fall bejaht oder zu\n\neiner niedrigeren Freiheitsstrafe gelangt wäre, da die Mindestfreiheitsstrafe\n\nvon fünf Jahren nicht erheblich überschritten worden ist und die Annahme einer\n\ngesteigerten kriminellen Energie und einer besonderen Gefährlichkeit mit an-\n\nderer Begründung gerechtfertigt gewesen wäre, wonach er den Raubüberfall\n\nmit einer großkalibrigen und damit besonders gefährlichen Waffe in einem von\n\n15 bis 20 Personen besuchten Vereinslokal begangen hat, bei dem in beson-\n\nderem Maße die Gefahr bestanden hatte, daß einer der Gäste dem Opfer zu\n\nHilfe kommen und damit dem Angeklagten Anlaß zur Schußabgabe geben\n\nkonnte.\n\nKutzer Miebach Winkler\n\n Pfister von Lienen","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-03-15/3-str-54-01","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 250","ref_norm":"250","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-03-15/3-str-54-01","retrieved":"2026-07-10 11:58:41.915487+00:00"},"card":{"id":"bgh/2001-03-15/3-str-54-01","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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