{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_512-01","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2002-02-05","aktenzeichen":"3 StR 512/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 512/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n5. Februar 2002\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwer-\n\ndeführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am\n\n5. Februar 2002 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. \n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Hannover vom 23. August 2001 im Strafaus-\n\nspruch aufgehoben.\n\n Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechts-\n\nmittels, an eine andere allgemein zuständige Strafkammer\n\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2. \n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten mit Urteil vom 20. Juni 2000 vom\n\nVorwurf des Totschlags wegen Notwehr freigesprochen. Auf die Revision der\n\nStaatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil mit den Feststel-\n\nlungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an\n\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, weil die ange-\n\nklagte Tat nicht auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des bewaffneten\n\nHandeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) geprüft wor-\n\nden war (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 32). Mit Urteil vom 23. Au-\n\ngust 2001 hat das Landgericht den Angeklagten wegen bewaffneten unerlaub-\n\nten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit\n\nmit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomati-\n\nsche Selbstladewaffe und mit deren Führen zu einer Freiheitsstrafe von drei\n\nJahren verurteilt. Die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision\n\ndes Angeklagten hat nur im Strafausspruch Erfolg. Zum Schuldspruch hat die\n\nNachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten\n\nergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nDas Landgericht hat die Strafe dem nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemil-\n\nderten Strafrahmen des § 30 a Abs. 2 BtMG entnommen. Bei der Strafrahmen-\n\nwahl und der Strafzumessung hat es u.a. folgendes ausgeführt: \"...In ganz er-\n\nheblichem Maße spricht gegen den Angeklagten und gegen die Annahme ei-\n\nnes minder schweren Falls, daß als Folge der Tat ein Mensch sein Leben ver-\n\nloren hat. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Tötung ... durch\n\nNotwehr gerechtfertigt war. Denn in der Tötung hat sich genau die Gefahr rea-\n\nlisiert, die der Gesetzgeber durch die hohe Strafdrohung des Straftatbestandes\n\ndes § 30 a Abs. 2 BtMG vermeiden wollte....\"\n\nDiese Erwägung begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Eine\n\nTötung in Notwehr ist rechtmäßig und kann dem Täter nicht strafschärfend zum\n\nVorwurf gemacht werden.\n\nDer Senat kann nicht ausschließen, daß die Höhe der verhängten Fre i-\n\nheitsstrafe auf dem dargestellten Rechtsfehler beruht. Da lediglich ein Wer-\n\ntungsfehler vorliegt, können die zum Strafausspruch rechtsfehlerfrei getroffe-\n\nnen Feststellungen bestehen bleiben.\n\nTolksdorf Rissing-van Saan Winkler\n\n von Lienen Becker","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_512-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-02-05/3-str-512-01","cited_norms":[{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 30a","ref_norm":"30a","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_512-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_512-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-02-05/3-str-512-01","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_512-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:56:29.905666+00:00"}}