{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_440-01","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2002-01-08","aktenzeichen":"3 StR 440/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 440/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n8. Januar 2002\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen erpresserischen Menschenraubes u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Januar 2002 beschlossen:\n\nDie Gegenvorstellung der Nebenklägerin E. gegen den\n\nBeschluß des Senats vom 5. Dezember 2001 wird zurückgewie-\n\nsen.\n\nGründe:\n\nDer Senat hat mit Beschluß vom 5. Dezember 2001 den Antrag der Ne-\n\nbenklägerin, ihr für die Revisionsinstanz Prozeßkostenhilfe für die Bestellung\n\neines Rechtsanwalts zu bewilligen, abgelehnt, weil eine anwaltliche Vertretung\n\nim Hinblick auf die allein vom Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2\n\nStPO unbegründete Revision nicht erforderlich ist.\n\nDie Gegenvorstellung gibt dem Senat keine Veranlassung zur Änderung\n\ndieser Entscheidung, die im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des\n\nBundesgerichtshofs steht (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe\n\n3, 5, 7 m.w.N.). Nach § 397 a Abs. 2 Satz 1 StPO darf Prozeßkostenhilfe bei\n\nVorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen nur gewährt werden, wenn die\n\nSach- oder Rechtslage schwierig ist, der Verletzte seine Interessen selbst nicht\n\nausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist. Keine dieser\n\nVoraussetzungen liegt vor. Die Rechtslage ist nicht schwierig, da der ohnehin\n\n\"weitgehend geständige Angeklagte\" (UA S. 20) seine Revision nur mit der\n\nnicht ausgeführten Verfahrens- und Sachrüge begründet hatte. Es bleibt uner-\n\nfindlich, warum die Bevollmächtigte der Nebenklägerin bei dieser Sachlage\n\n- wie sie vorträgt - Veranlassung haben kann, die Sache auf etwaige Verfah-\n\nrensfehler zu prüfen. Bei einem solchen Verfahrensstand würde auch ein ver-\n\nständiger Nebenkläger, der auf Grund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse sei-\n\nne Anwaltskosten selbst tragen müßte, davon absehen, einen Anwalt hinzuzu-\n\nziehen und sich dadurch Gebührenforderungen auszusetzen. Es ist auch nicht\n\nersichtlich, daß die Verletzte ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen kann;\n\ninsofern liegt der Sachverhalt anders als beim Beschluß des Senats vom\n\n19. September 2001 - 3 StR 282/01, der minderjährige Nebenkläger betraf.\n\nEine andere Beurteilung ist auch infolge des Opferschutzgesetzes vom\n\n18. Dezember 1986 nicht geboten (vgl. mit ausführlicher Begründung Ruppert\n\nMDR 1995, 556). Im übrigen würde die Argumentation der Nebenklägerin\n\ndarauf hinauslaufen, daß im Revisionsverfahren unabhängig von der Schwie-\n\nrigkeit der Rechtslage generell in allen Fällen Prozeßkostenhilfe gewährt wer-\n\nden müßte. Dies ist mit dem Gesetz nicht vereinbar.\n\nTolksdorf Rissing-van Saan Winkler\n\n von Lienen Becker","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_440-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-01-08/3-str-440-01","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 397a","ref_norm":"397a","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_440-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_440-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-01-08/3-str-440-01","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_440-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:48:45.679687+00:00"}}