{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_180-01","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2001-06-06","aktenzeichen":"3 StR 180/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 180/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n6. Juni 2001\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Vergewaltigung\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-\n\ndesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 6. Juni 2001 ge-\n\nmäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Wuppertal vom 19. Dezember 2000 mit den Feststellungen\n\naufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch\n\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer\n\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nDer Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 10. Mai 2001\n\nausgeführt:\n\n\"Wie sich aus der Sitzungsniederschrift über die Hauptverhandlung er-\n\ngibt (Bl. 223 I d.A.), wurden im Rahmen der Vernehmung der Zeugin \n\nC. , während der Angeklagte gemäß § 247 Satz 2, 2. Alternative, StPO\n\naus dem Sitzungssaal entfernt worden war, die Lichtbilder in Hülle Bl. 7 (richtig:\n\n107) in Augenschein genommen. Zwar war der Angeklagte - was die Revision\n\nnicht beanstandet - während der Vernehmung der Zeugin rechtsfehlerfrei von\n\nder Anwesenheit im Sitzungssaal ausgeschlossen. § 247 StPO gestattet es\n\njedoch nur, den Angeklagten 'während einer Venehmung' zu entfernen. Die\n\nEinnahme eines richterlichen Augenscheins während der Abwesenheit des An-\n\ngeklagten ist - zumindest soweit es sich nicht um einen Augenschein am Kör-\n\nper des Zeugen selbst handelt (BGHR StPO, § 338 Nr. 5, Angeklagter 11) -\n\ndurch die Vorschrift nicht gedeckt (BGHR StPO, § 338 Nr. 5, Angeklagter 12).\n\nBei der förmlichen Augenscheinseinnahme der Lichtbilder der Verlet-\n\nzungen der Zeugin handelte es sich um einen Teil der Beweisaufnahme und\n\ndamit um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung. Die Verwertung eines\n\nso erhobenen Augenscheinsbeweises ist nur dann statthaft, wenn die Augen-\n\nscheinseinnahme in Anwesenheit des Angeklagten (und auch im übrigen feh-\n\nlerfrei) wiederholt wird und damit der Beweisgegenstand als solcher ordnungs-\n\ngemäß in die Verhandlung eingeführt wird (BGHR aaO). Wie das Sitzungspro-\n\ntokoll beweist, ist die Augenscheinseinnahme nach der Wiederzulassung des\n\nAngeklagten nicht wiederholt worden. Die Verwertung des rechtsfehlerhaft er-\n\nhobenen Augenscheinsbeweises bewirkt den unbedingten Revisionsgrund des\n\n§ 338 Nr. 5 StPO.\"\n\nDem schließt sich der Senat an. Im übrigen wird wegen der weiteren\n\nVerstöße gegen §§ 338 Nr. 5, 247 StPO hinsichtlich der Entscheidung über die\n\nVereidigung und Entlassung der Zeugin auf diese Stellungnahme verwiesen.\n\nRissing-van Saan Miebach Winkler\n\n Wahl von Lienen","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_180-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-06-06/3-str-180-01","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 247","ref_norm":"247","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 338","ref_norm":"338","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_180-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_180-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-06-06/3-str-180-01","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_180-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:14:28.224862+00:00"}}