{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_124-01","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2001-04-25","aktenzeichen":"3 StR 124/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 124/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n25. April 2001\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Betruges\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwer-\n\ndeführers und des Generalbundesanwalts - zu Ziff. 2. auf dessen Antrag - am\n\n25. April 2001 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Hannover vom 5. September 2000\n\na) im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte des\n\nBetrugs in vier Fällen schuldig ist,\n\nb) im Ausspruch über die im Fall II. 3. der Urteilsgründe (Fall 4.\n\nder Anklage) verhängte Einzelstrafe von einem Jahr und drei\n\nMonaten aufgehoben.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs\n\nin fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Mo-\n\nnaten verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung for-\n\nmellen und materiellen Rechts. Die Sachrüge führt zu einer Änderung des\n\nSchuldspruchs und zur Aufhebung einer Einzelstrafe. Das weitergehende\n\nRechtsmittel ist aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesan-\n\nwalts unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.\n\nDie Annahme von zwei Fällen des Betrugs im Fall II. 3. der Urteilsgründe\n\n(Fall 4. der Anklage) hat keinen Bestand. Obwohl der Angeklagte zu zwei ver-\n\nschiedenen Zeitpunkten als Telefonist in der \"Telefonstube\" gearbeitet hat, hat\n\ner sich nur einem Vergehen des Betrugs als Mittäter angeschlossen. Dieser\n\nliegt nach den getroffenen Feststellungen darin, daß lediglich ein Telefonan-\n\nschluß durch die einmalige Vortäuschung von Zahlungswilligkeit von der Deut-\n\nschen Telekom AG freigeschaltet worden war, was der Angeklagte durch seine\n\nspätere Mitarbeit in der \"Telefonstube\" gebilligt hat.\n\nDemgemäß war der Schuldspruch zu ändern und die im Fall II. 3. der\n\nUrteilsgründe (Fall 4. der Anklage) verhängte zweite Einzelstrafe von einem\n\nJahr und drei Monaten aufzuheben. Die gewerbsmäßige Begehung war als\n\nStrafzumessungsregel des besonders schweren Falls des Betrugs (§ 263 Abs.\n\n3 Nr. 1 StGB) nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGHSt 23, 254, 256;\n\n27, 287, 289).\n\nTrotz des Wegfalls der Einzelstrafe von einem Jahr und drei Monaten\n\nkonnte die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten beste-\n\nhen bleiben. Angesichts der Einsatzstrafe von einem Jahr und sechs Monaten\n\nund der verbleibenden weiteren Einzelstrafen (zweimal ein Jahr und zwei Mo-\n\nnate, einmal zehn Monate) sowie des unverändert gebliebenen Gesamtscha-\n\ndens, den das Landgericht der Strafzumessung zugrunde gelegt hat, schließt\n\nder Senat aus, daß die Gesamtfreiheitsstrafe von der entfallenden Freiheits-\n\nstrafe beeinflußt worden ist.\n\nKutzer Miebach Winkler\n\n von Lienen Becker","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_124-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-04-25/3-str-124-01","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 263","ref_norm":"263","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_124-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_124-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-04-25/3-str-124-01","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_124-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:01:41.621941+00:00"}}