{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2001/3_StR_112-01","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2001-04-27","aktenzeichen":"3 StR 112/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 112/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n27. April 2001\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwer-\n\ndeführers und des Generalbundesanwalts - zu Ziff. 2 auf dessen Antrag - am\n\n27. April 2001 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Land-\n\ngerichts Düsseldorf vom 7. November 2000\n\na) im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte we-\n\ngen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Min-\n\nderjährige in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit\n\nBetäubungsmitteln in fünf Fällen verurteilt ist;\n\nb) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Fest-\n\nstellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des\n\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landge-\n\nrichts zurückverwiesen.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubter Abgabe von\n\nBetäubungsmitteln an Minderjährige in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheits-\n\nstrafe von drei Jahren (Einzelstrafen von jeweils einem Jahr und drei Monaten)\n\nverurteilt. Der Angeklagte rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts.\n\nDas Rechtsmittel ist unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO, so-\n\nweit es sich gegen den Schuldspruch richtet. Der Senat hat den Schuldspruch\n\nallerdings dahin geändert, daß der Angeklagte tateinheitlich auch des uner-\n\nlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) schul-\n\ndig ist. Nach den getroffenen Feststellungen verkaufte der Angeklagte das\n\nRauschgift jeweils gewinnbringend an den Minderjährigen (vgl. BGH NStZ\n\n1997, 89 f.). Dagegen hält der Rechtsfolgenausspruch sachlich-rechtlicher\n\nPrüfung nicht stand:\n\nBei der Prüfung eines minder schweren Falles des § 29 a Abs. 1 Nr. 1\n\nBtMG hat das Landgericht u.a. zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, daß\n\nsich die Taten auf die weiche und nicht so gefährliche Droge Marihuana und\n\njeweils nur auf eine kleine Menge von ein bis zwei Gramm bezogen. Gegen die\n\nAnnahme eines minder schweren Falles spreche aber das Eigengewicht der\n\nTaten. Aus dieser knappen Erwägung wird nicht deutlich, ob die Strafkammer\n\nbei der Prüfung des minder schweren Falles des Verbrechenstatbestandes des\n\n§ 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG sich darüber bewußt war, daß jeweils die Grenze zur\n\nnicht geringen Menge bei weitem nicht erreicht wurde. Zugunsten des Ange-\n\nklagten ist davon auszugehen, daß er bei allen Taten nur ein Gramm Mari-\n\nhuana verkaufte und damit die Wirkstoffmenge deutlich unter dem Grenzwert\n\neiner nicht geringen Menge Marihuana von 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol\n\n(BGHSt 33, 8) lag. Der Senat kann nicht gänzlich ausschließen, daß die Ein-\n\nzelstrafen und der Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe milder ausgefallen\n\nwären, hätte der Tatrichter diesen Umstand - erkennbar - bedacht.\n\nKutzer Rissing-van Saan Miebach\n\n Winkler Becker","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-04-27/3-str-112-01","cited_norms":[{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 29a","ref_norm":"29a","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 29","ref_norm":"29","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-04-27/3-str-112-01","retrieved":"2026-07-10 12:04:41.628391+00:00"},"card":{"id":"bgh/2001-04-27/3-str-112-01","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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