{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2000/AK___2-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2000-02-09","aktenzeichen":"AK 2/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 BJs 37/99 - 2 (7)\nAK 2/2000\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n9. Februar 2000\n\nin dem Ermittlungsverfahren\n\ngegen\n\nwegen geheimdienstlicher Agententätigkeit\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des General-\n\nbundesanwalts sowie des Beschuldigten und seiner Verteidiger am\n\n9. Februar 2000 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:\n\nDie Untersuchungshaft hat fortzudauern.\n\nEine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bun-\n\ndesgerichtshof findet in drei Monaten statt.\n\nBis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach den\n\nallgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.\n\nGründe:\n\nDer Beschuldigte befindet sich in vorliegender Sache seit dem 29. Juli\n\n1999 aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs\n\nvom gleichen Tage (2 BGs 218/99), zuletzt neu gefaßt durch Beschluß vom\n\n1. Dezember 1999 (2 BGs 340/99), in Untersuchungshaft. Er ist, wie in den\n\nHaftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zutreffend aus-\n\ngeführt wird, dringend verdächtig, von Anfang 1996 bis zu seiner vorläufigen\n\nFestnahme am 28. Juli 1999 für den Geheimdienst einer fremden Macht, bei\n\ndem es sich entweder um den zivilen Auslandsnachrichtendienst Rußlands\n\nSVR oder um den auch Aufklärung betreibenden Föderalen Sicherheitsdienst\n\nFSB handelt, eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik\n\nDeutschland ausgeübt zu haben, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tat-\n\nsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet war (Vergehen, strafbar\n\nnach § 99 StGB). Gegenstand der Verratstätigkeit des Beschuldigten war vor\n\nallem die Lieferung von \n\nfirmenvertraulichen Unterlagen der LFK-\n\nLenkflugkörpersysteme GmbH in Ottobrunn und der Bayern Chemie, Gesell-\n\nschaft für flugchemische Antriebe mbH, mit Sitz in Aschau/Inn, beides Unter-\n\nnehmen der DaimlerChrysler Aerospace AG (Dasa). Thematisch befassen sich\n\ndie Firmenunterlagen vor allem mit teilweise noch im Planungsstadium befindli-\n\nchen Lenkflugkörper-Waffensystemen zur Panzer- und Flugabwehr, mit dem\n\nExperimentalprogramm für einen hochbeschleunigenden Flugkörper, mit zu-\n\nkünftigen, von Festtreibstoffen angetriebenen Luft-Luft-Flugkörpern sowie mit\n\neinem in der Entwicklungsphase befindlichen Lenkflugkörper-Waffensystem\n\nauf Lichtwellenleiter-Basis. Ein Teil der Schriftstücke war als Verschlußsache\n\ngekennzeichnet oder mit firmeninternen Geheimhaltungsvermerken versehen.\n\nDiese Unterlagen hatte ihm der Mitbeschuldigte S. , der zuletzt bei der\n\nLFK-GmbH den Vertrieb Panzerabwehr leitete, zu Verratszwecken überlassen.\n\nDer Beschuldigte, der unter dem Tarnnamen \"G. \" seit 1991 auch\n\nInformant des Bundesnachrichtendienstes gewesen sein und diesen zu keinem\n\nZeitpunkt über seine Beziehungen zum russischen Geheimdienst unterrichtet\n\nhaben soll, soll für die Lieferung von dem ihn führenden russischen Nachrich-\n\ntendienst ein Entgelt in Höhe von mindestens umgerechnet 290.000 DM er-\n\nhalten haben. Wegen der Einzelheiten des Tatvorwurfs nimmt der Senat Bezug\n\nauf die Begründung in den Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesge-\n\nrichtshofs.\n\nBei dem Beschuldigten bestehen aus den in den Haftbefehlen genann-\n\nten Gründen die Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr.\n\nDer weitere Vollzug der Untersuchungshaft ist nicht unverhältnismäßig,\n\nda der Beschuldigte im vorliegenden Verfahren eine erhebliche Freiheitsstrafe\n\nzu erwarten hat. Der Zweck der Untersuchungshaft kann nicht durch weniger\n\neinschneidende Maßnahmen nach § 116 StPO erreicht werden.\n\nDie Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über\n\nsechs Monate hinaus (§ 121 Abs. 1 StPO) sind gegeben. Die besondere\n\nSchwierigkeit und der besondere Umfang der Ermittlungen haben eine frühere\n\nErhebung der Anklage nicht zugelassen; das Verfahren ist bislang mit der ge-\n\nbotenen Beschleunigung gefördert worden. Die Ermittlungen, deren Abschluß\n\nunmittelbar bevorsteht, waren besonders umfangreich. Es mußten über 30\n\nZeugen vernommen werden. Die Niederschrift über die Vernehmung des Be-\n\nschuldigten umfaßt 110 Seiten, die über die Vernehmung des Mitbeschuldigten\n\nS. 189 Seiten. Die Verratsgegenstände, deren Identifizierung erst in jüng-\n\nster Zeit gelungen ist, liegen seit Anfang Januar 2000 dem Gutachter in\n\nLandesverratsverfahren im Bundesministerium der Verteidigung zur Sachver-\n\nständigenbeurteilung vor. Der Generalbundesanwalt hat mitgeteilt, daß die An-\n\nklageschrift inzwischen fertiggestellt ist und alsbald Anklage beim 3. Strafsenat\n\ndes Oberlandesgerichts Celle erhoben werden wird.\n\nKutzer Miebach Winkler","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/AK___2-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-02-09/ak-2-00","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 121","ref_norm":"121","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 116","ref_norm":"116","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 122","ref_norm":"122","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 99","ref_norm":"99","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/AK___2-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/AK___2-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-02-09/ak-2-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/AK___2-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 10:58:07.485589+00:00"}}