{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2000/3_StR__85-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2000-03-17","aktenzeichen":"3 StR 85/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 85/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n17. März 2000\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwer-\n\ndeführers und des Generalbundesanwalts - zu Ziff. 2 auf dessen Antrag - am\n\n17. März 2000 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten Roland K. wird das Ur-\n\nteil des Landgerichts Osnabrück vom 19. November 1999, auch\n\nsoweit es den Mitangeklagten Friedhelm K. betrifft, im\n\nSchuldspruch dahin geändert, daß die Angeklagten der ver-\n\nsuchten schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit\n\nWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte und des Ausübens der\n\ntatsächlichen Gewalt über eine vollautomatische Selbstlade-\n\nwaffe schuldig sind.\n\n2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\n\ntragen.\n\nGründe:\n\nDa der Tatplan der Angeklagten darauf gerichtet war, den Marktleiter mit\n\nWaffengewalt zu zwingen, die Tageseinnahmen herauszugeben, liegt nicht\n\nversuchter schwerer Raub vor, der eine Wegnahme voraussetzen würde, son-\n\ndern versuchte schwere räuberische Erpressung nach §§ 253 Abs. 1, 255, 250\n\nAbs. 2 Nr. 2 StGB.\n\nDie von den Angeklagten verwahrte Maschinenpistole ist zwar von Teil B\n\nAbschnitt V Nr. 29 a der Kriegswaffenliste erfaßt, gleichwohl ist nach § 6 Abs. 3\n\nWaffG der IX. Abschnitt des WaffG anstelle der Strafvorschriften des KWKG\n\nanzuwenden, da es sich um eine tragbare Schußwaffe handelt (vgl. BGHR\n\nKWKG § 16 Konkurrenzen 2). Die gemeinsam begangene Verwahrung ist hier\n\nals Ausüben der tatsächlichen Gewalt nach § 52 a Abs. 1 Nr. 1 WaffG abzuur-\n\nteilen.\n\nDie ohne Hinweis nach § 265 StPO mögliche Schuldspruchänderung,\n\ndie nach § 357 StPO auf den Mitangeklagten Friedhelm K. zu er-\n\nstrecken war, berührt den Strafausspruch nicht, da die jeweiligen Strafrahmen\n\ngleich geblieben sind.\n\nIm übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisions-\n\nrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die\n\nAnwendung eines minder schweren Falles für die zur Vorbereitung eines Wei-\n\nterverkaufs vorgenommene Verwahrung einer Maschinenpistole vom Typ\n\nSkorpion, die wegen ihrer geringen Größe und der Ausstattung mit einem\n\nSchalldämpfer für die Begehung schwerer Straftaten besonders geeignet und\n\ndamit überdurchschnittlich gefährlich ist, ist unzureichend begründet und ange-\n\nsichts des Umstandes, daß der Angeklagte vorbestraft ist und durch den ver-\n\nsuchten bewaffneten Überfall auf einen Einkaufsmarkt gezeigt hat, daß er\n\nWaffen für Straftaten nachhaltig einzusetzen bereit ist, kaum nachvollziehbar.\n\nIndes ist der Angeklagte hierdurch nicht beschwert.\n\nKutzer Rissing-van Saan Miebach\n\n Winkler Pfister","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/3_StR__85-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-03-17/3-str-85-00","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 250","ref_norm":"250","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 253","ref_norm":"253","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 255","ref_norm":"255","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 357","ref_norm":"357","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/3_StR__85-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/3_StR__85-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-03-17/3-str-85-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/3_StR__85-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 11:02:24.976366+00:00"}}