{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2000/3_StR__64-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2000-03-08","aktenzeichen":"3 StR 64/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 64/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n8. März 2000\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-\n\ndesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 8. März 2000 ein-\n\nstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nLübeck vom 14. Oktober 1999 wird als unbegründet verworfen, da\n\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-\n\ngung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben\n\nhat (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die\n\nden Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwen-\n\ndigen Auslagen zu tragen.\n\nErgänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der\n\nSenat:\n\nNach den zutreffenden Berechnungen des Generalbundesanwalts ist\n\nvon einer Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit zwischen\n\n2,96 \n\n (Tatzeit: 23.00 Uhr) und 3,26 \n\n (Tatzeit: 21.30 Uhr) an Stelle der vom\n\nLandgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Blutalkoholkonzentration\n\nzwischen 2,26 \n\n und 2,84 \n\n auszugehen. Der Senat schließt jedoch aus, daß\n\ndas Urteil, das eine alkoholbedingte erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfä-\n\nhigkeit gemäß § 21 StGB annimmt und einen alkoholbedingten Ausschluß der\n\nSteuerungsfähigkeit gemäß § 20 StGB verneint, auf der rechtsfehlerhaften Be-\n\nrechnung der Blutalkoholkonzentration beruht.\n\n(cid:0)\n(cid:0)\n(cid:0)\n(cid:0)\n\nBei schwersten Körperverletzungen ist wegen der höheren Hemm-\n\nschwelle ein strenger Maßstab für die Annahme eines Ausschlusses der\n\nSteuerungsfähigkeit anzulegen (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 20\n\nRdn. 9 m.w.Nachw.). Aus dem Leistungsverhalten des Angeklagten ergibt sich,\n\ndaß seine Steuerungsfähigkeit trotz der nicht ausschließbaren Blutalkoholkon-\n\nzentration zur Tatzeit von 3,26 (cid:1)\n\n erhalten geblieben war (vgl. BGHSt 43, 66 ff.;\n\nBGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 9, 12, 16). Der alkoholgewöhnte\n\nAngeklagte war nämlich nach den Urteilsfeststellungen in der Lage, ohne Pro-\n\nbleme Whiskey und Essen einzukaufen; außerdem hat er die gefährliche Si-\n\ntuation für das Tatopfer erkannt und medizinische Hilfe geholt. Im übrigen ver-\n\nliert die Indizwirkung der errechneten maximalen Blutalkoholkonzentration we-\n\ngen der verhältnismäßig langen Dauer der Rückrechnung und der Unsicher-\n\nheiten bei der Berechnung des Nachtrunks gegenüber dem Leistungsverhalten\n\ndes Angeklagten an Gewicht (BGH NStZ-RR 1999, 133).\n\nKutzer Miebach Winkler\n\n Pfister von Lienen","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/3_StR__64-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-03-08/3-str-64-00","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/3_StR__64-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/3_StR__64-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-03-08/3-str-64-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/3_StR__64-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 11:00:31.738584+00:00"}}