{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2000/3_StR_228-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2000-07-21","aktenzeichen":"3 StR 228/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 228/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n21. Juli 2000\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-\n\ndesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 21. Juli 2000\n\ngemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Oldenburg vom 17. Dezember 1999 mit den\n\nFeststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung,\n\nauch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere\n\nStrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten unter Freispruch im übrigen we-\n\ngen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen in fünf Fällen und wegen\n\nsexuellen Mißbrauchs von Kindern in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe\n\nvon fünf Jahren verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verlet-\n\nzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat mit der Verfah-\n\nrensrüge Erfolg.\n\nDer Generalbundesanwalt hat hierzu in seiner Zuschrift vom 31. Mai\n\n2000 ausgeführt:\n\n\"Während der Hauptverhandlung vom 17. November 1999 wurde die\n\nÖffentlichkeit für die Vernehmung der Zeugin Nina M. ausgeschlossen.\n\nNach der Entlassung der Zeugin wurde der Beschluss gefasst, die Öffentlich-\n\nkeit wieder herzustellen. Im Protokoll fehlt jedoch jeder Hinweis darauf, dass\n\ndieser Beschluss ausgeführt worden ist. Zu den wesentlichen Förmlichkeiten,\n\nfür die die besondere Beweiskraft des § 274 StPO gilt, gehört nicht nur der Be-\n\nschluss über die Wiederherstellung der Öffentlichkeit, sondern auch dessen\n\nAusführung (BGH bei Holtz MDR 1977, 810, BGH bei Herlan GA 1971, 34).\n\nDamit beweist das - nicht lückenhafte oder widersprüchliche - Protokoll, dass\n\ndie weitere Beweisaufnahme nach der Vernehmung der Zeugin Nina M. \n\nin unzulässiger Abwesenheit der Öffentlichkeit stattgefunden hat, was den ab-\n\nsoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO erfüllt.\"\n\nDem tritt der Senat bei.\n\nSollte der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter zu den Fällen\n\nII. 12.-16. keine von dem aufgehobenen Urteil abweichenden Feststellungen\n\ntreffen, wird er zu beachten haben, daß jeweils - auch - eine Verurteilung des\n\nAngeklagten nach § 176 StGB a.F. in Betracht kommt, wenn eine Tatzeit ab\n\ndem 23. April 1993, dem 14. Geburtstag des Tatopfers Muriel M. , ausge-\n\nschlossen werden kann. Dagegen kann in den Fällen II. 12., 13., 15. und 16.\n\nder Aburteilung der Tat nach § 174 StGB der Eintritt der Verfolgungsverjährung\n\nentgegenstehen, wenn die jeweilige Tatzeit nicht ausschließbar vor dem\n\n12. September 1991 lag. Denn als früheste, die Verjährung unterbrechende\n\nHandlung kommt der Durchsuchungsbeschluß vom 12. September 1996 (Bd. I\n\nBl. 44 d.A.) in Betracht (zur Unterbrechungswirkung von Ermittlungshandlun-\n\ngen in Verfahren wegen serienmäßig begangenen sexuellen Mißbrauchs von\n\nKindern vgl. BGH, Urt. vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, zur Veröffentlichung\n\nbestimmt).\n\nRissing-van Saan Miebach Winkler\n\n Pfister Becker","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/3_StR_228-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-07-21/3-str-228-00","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 274","ref_norm":"274","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 338","ref_norm":"338","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/3_StR_228-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/3_StR_228-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-07-21/3-str-228-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2000/3_StR_228-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 11:19:26.831228+00:00"}}