{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2008/2_StR_467-08","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2008-10-29","aktenzeichen":"2 StR 467/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n29. Oktober 2008 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\n2 StR 467/08 \n\n1. \n\n2. \n\nwegen Untreue u. a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 29. Oktober 2008 ge-\n\nmäß §§ 349 Abs. 2, 464 Abs. 3 StPO beschlossen: \n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Frankfurt am Main vom 10. April 2008 werden als unbe-\n\ngründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der \n\nRevisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der \n\nAngeklagten ergeben hat. \n\nDie sofortige Beschwerde des Angeklagten N. gegen \n\ndie Kostenentscheidung des genannten Urteils wird als unbegrün-\n\ndet verworfen, weil diese dem Gesetz entspricht. \n\nDie Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tra-\n\ngen. \n\nErgänzend bemerkt der Senat: \n\nEntscheidend für das Maß der Kompensation für eine konventionswidrige \n\nVerfahrensverzögerung ist - anders als die Revision meint - nicht ausschließlich \n\nder Umfang einer eingetretenen Verfahrensverzögerung. \n\nMaßgeblich ist nämlich, wie sich die eingetretene Verzögerung konkret \n\nauf den jeweiligen Angeklagten ausgewirkt hat (BGH NStZ 2008, 234, 236), \n\nwobei die Belastung durch ein schwebendes Verfahren auch abhängig ist so-\n\nwohl von der persönlichen Situation eines Angeklagten als auch von der Höhe \n\nder zu erwartenden Strafe und deren mögliche Auswirkungen. Dies kann - wie \n\nhier geschehen - ohne Weiteres dazu führen, dass trotz gleichlanger konventi-\n\nonswidriger Verfahrensverzögerung bei mehreren, zu unterschiedlich langen \n\nFreiheitsstrafen verurteilten Straftätern das Maß der Kompensation nicht iden-\n\ntisch ist. \n\nZwar hat das Landgericht die von ihm für die drei Angeklagten festge-\n\nsetzte, der Höhe nach unterschiedliche Kompensation nicht näher begründet. \n\nAngesichts der für den Angeklagten N.. äußerst großzügig bemesse-\n\nnen Kompensation schließt der Senat aber jedenfalls ein Beruhen des Urteils \n\nauf diesem Versäumnis aus. \n\nRissing-van Saan Rothfuß Fischer \n\n Appl Cierniak","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2008/2_StR_467-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-10-29/2-str-467-08","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 464","ref_norm":"464","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2008/2_StR_467-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2008/2_StR_467-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-10-29/2-str-467-08","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2008/2_StR_467-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 18:53:07.923487+00:00"}}