{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2009-04-01","aktenzeichen":"2 StR 330/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 330/08 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n1. April 2009 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen versuchten Mordes \n\n hier: Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. April 2009 beschlossen: \n\nDie Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Beschluss des \n\nSenats vom 10. September 2008 - 2 StR 330/08 - wird auf seine \n\nKosten als unbegründet verworfen. \n\n1 \n\n2 \n\n3 \n\n4 \n\nGründe: \n\nDas Landgericht Koblenz hat den Angeklagten wegen versuchten Tot-\n\nschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und wegen versuchten \n\nTotschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. \n\nAuf Antrag des Generalbundesanwalts hat der Senat die hiergegen ge-\n\nrichtete Revision des Angeklagten durch Beschluss vom 10. September 2008 \n\ngemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. \n\nMit am 19. September 2008 eingegangenem Schreiben vom 16. Sep-\n\ntember 2008 hat der Verurteilte hiergegen \"sofortige Beschwerde\" eingelegt, da \n\nder Senatsbeschluss \"durch Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör\" zu-\n\nstande gekommen sei. \n\nDer Senat wertet dieses Schreiben als Anhörungsrüge nach § 356 a \n\nStPO. Dieser Antrag ist innerhalb der Wochenfrist eingegangen, da der Verur-\n\nteilte den am 15. September 2008 abgesandten Senatsbeschluss ersichtlich am \n\n16. September 2008 erhalten hat. Da keine Frist versäumt wurde, ist der Wie-\n\ndereinsetzungsantrag gegenstandslos. \n\n5 \n\nDer Antrag, das Verfahren in die Lage zurückzuversetzen, die vor dem \n\nErlass der Entscheidung des Senats bestand, war zurückzuweisen. Der Senat \n\nhat bei seiner Revisionsentscheidung den Anspruch des Beschwerdeführers auf \n\nrechtliches Gehör nicht verletzt. Es wurden keine Tatsachen oder Beweiser-\n\ngebnisse verwertet, zu denen der Verurteilte nicht gehört worden ist. \n\n6 \n\n7 \n\n8 \n\nAuf Grund der vom Verteidiger erhobenen Sachrüge hat der Senat die \n\nGründe des angefochtenen Urteils umfassend auf Rechtsfehler zum Nachteil \n\ndes Angeklagten überprüft. Der Senat hat auch die - nicht formgerechten - Aus-\n\nführungen des Beschwerdeführers zur Kenntnis genommen. \n\nSoweit der Verurteilte meint, er sei ohne Verteidiger gewesen, trifft dies \n\nnicht zu. Die Pflichtverteidigerbestellung wurde nicht aufgehoben. Dass der Be-\n\nschwerdeführer seinem Pflichtverteidiger \"die Vollmacht entzogen\" hat, ändert \n\ndaran nichts. \n\nDa sich die Anhörungsrüge als unbegründet erweist, war auch auf die \n\nspäter erhobene Gegenvorstellung des Verurteilten nichts zu veranlassen. \n\nRissing-van Saan Rothfuß Fischer \n\n Appl Cierniak","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-04-01/2-str-330-08","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 356a","ref_norm":"356a","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-04-01/2-str-330-08","retrieved":"2026-07-10 19:24:38.642787+00:00"},"card":{"id":"bgh/2009-04-01/2-str-330-08","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2009-04-01","dockets":["2 StR 330/08"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 01.04.2009 – 2 StR 330/08","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-04-01/2-str-330-08","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Beschluss des\n\nSenats vom 10. September 2008 - 2 StR 330/08 - wird auf seine\n\nKosten als unbegründet verworfen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/356a","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"356a","label":"§ 356a StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T19:24:38.642787+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}