{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2008/2_StR_200-08","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2008-06-13","aktenzeichen":"2 StR 200/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 200/08 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n13. Juni 2008 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schweren Raubes u. a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 13. Juni 2008 gemäß \n\n§ 349 Abs. 2 StPO beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nKöln vom 13. Dezember 2007 wird als unbegründet verworfen. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes in Tat-\n\neinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung von Vorstrafen zu \n\neiner Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. \n\nGegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit \n\nder er die Verletzung formellen und materiellen Rechtes rügt. \n\nDie Überprüfung des Urteils hat zum Schuldspruch keinen Rechtsfehler zum \n\nNachteil des Angeklagten ergeben. Die Revisionsrechtfertigung zeigt auch zum \n\nStrafausspruch keinen durchgreifenden Rechtsmangel auf. \n\n3 \n\nDas Verfahren ist allerdings - wie die Revision zutreffend darlegt - beim \n\nLandgericht aus Gründen, die allein im Verantwortungsbereich der Justiz lie-\n\ngen, etwa ein Jahr lang nicht angemessen gefördert und dieser Umstand im \n\nUrteil nicht ausdrücklich erörtert worden. Die beanstandete Verfahrensverzöge-\n\nrung begründet einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK. Die durch die \n\nspäte Terminsanberaumung eingetretene Verfahrensverzögerung ist jedoch \n\ngering. Insbesondere war der Angeklagte insoweit keinen besonderen Belas-\n\ntungen ausgesetzt, da er vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont worden \n\nwar. Der Senat kann unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung auch, \n\ndass die Strafkammer strafmildernd nicht nur gewertet hat, dass die Tat bereits \n\nüber sieben Jahre zurücklag, sondern auch ausdrücklich, \"dass das Verfahren \n\nlängere Zeit in Anspruch genommen hat, bis es zur Hauptverhandlung kam\", \n\nausschließen, dass der Tatrichter dem Angeklagten zur Kompensation der ein-\n\ngetretenen Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung des Rechtsver-\n\nstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte (vgl. hierzu \n\nauch BGH, Beschl. vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07). Die im vorliegenden \n\nFall zur Kompensation ausreichende Feststellung des Vorliegens eines Versto-\n\nßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK hat der Senat hiermit nachgeholt. \n\nRissing-van Saan Rothfuß Roggenbuck \n\n Appl Schmitt","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-06-13/2-str-200-08","cited_norms":[{"jurabk":"EMRK","ref":"Art 6","ref_norm":"6","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-06-13/2-str-200-08","retrieved":"2026-07-10 19:41:57.879428+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-06-13/2-str-200-08","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2008-06-13","dockets":["2 StR 200/08"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2008/2_StR_200-08","ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 13.06.2008 – 2 StR 200/08","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-06-13/2-str-200-08","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nKöln vom 13. Dezember 2007 wird als unbegründet verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"EMRK/6","law":"EMRK","abbreviation":"EMRK","ref":"6","label":"Art 6 EMRK","mentions":2},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T19:41:57.879428+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}