{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__95-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2007-04-05","aktenzeichen":"2 StR 95/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 95/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n5. April 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen versuchten Totschlags u. a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 5. April 2007 gemäß \n\n§ 349 Abs. 2 StPO beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nMainz vom 5. Oktober 2006 wird als unbegründet verworfen. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die \n\ndem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendi-\n\ngen Auslagen zu tragen. \n\nErgänzend bemerkt der Senat: \n\nDie Ablehnung der Beweisanträge Nr. 2 und Nr. 8, die die Revisi-\n\non mit der Verfahrensrüge der Verletzung von § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO \n\nangreift, begegnet rechtlichen Bedenken. Im ersteren Fall hat das Land-\n\ngericht die zugesagte Wahrunterstellung nicht eingehalten. Die Ableh-\n\nnung des Beweisantrags Nr. 8 konnte nicht darauf gestützt werden, dass \n\nein Beweismittel nicht angegeben sei, denn es war offenkundig, dass der \n\nAntrag auf die Vernehmung eines Sachverständigen gerichtet war. So-\n\nweit das Landgericht die Ablehnung darüber hinaus auf eigene Sachkun-\n\nde gestützt hat, ist diese durch die Ablehnungsbegründung nicht belegt. \n\nDas Urteil beruht aber nicht auf der fehlerhaften Ablehnung der \n\nbeiden Anträge. Die Verurteilung wegen versuchten Totschlags würde \n\ndurch die insoweit rechtsfehlerfreien Feststellungen selbst dann getra-\n\ngen, wenn der von dem Angeklagten auf das bewusstlos am Boden lie-\n\ngende Tatopfer mit Tötungsvorsatz geworfene 30 kg schwere Lichtstrah-\n\nler den Geschädigten verfehlt und daher keine Spuren des Opfers auf-\n\ngewiesen hätte. Auch die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverlet-\n\nzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 StGB wird von den Feststellun-\n\ngen getragen. \n\nIm Übrigen hat die Prüfung des Urteils auf Grund der Revisions-\n\nbegründung einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht er-\n\ngeben. \n\nRissing-van Saan Bode Fischer \n\n Roggenbuck Appl","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__95-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-04-05/2-str-95-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 244","ref_norm":"244","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__95-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__95-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-04-05/2-str-95-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__95-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:33:29.854799+00:00"}}