{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__75-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2007-03-14","aktenzeichen":"2 StR 75/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 75/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n14. März 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schweren Raubes u. a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 14. März 2007 gemäß \n\n§ 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Aachen vom 27. Oktober 2006 mit den Feststellungen \n\naufgehoben, soweit von der Unterbringung des Angeklagten in \n\neiner Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. \n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-\n\ntels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen. \n\n3. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubs in Tatein-\n\nheit mit Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis \n\nsowie wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung unter Einbeziehung \n\nvon 40 Einzelstrafen aus einer gesamtstrafenfähigen früheren Verurteilung zu \n\neiner Gesamtstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine auf \n\ndie allgemeine Sachrüge gestützte Revision hat nur in dem aus der Beschluss-\n\nformel ersichtlichen Umfang Erfolg. \n\n2 \n\n1. Schuld- und Strafausspruch des angefochtenen Urteils weisen keine \n\nRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf. Insoweit ist die Revision unbe-\n\ngründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. \n\n3 \n\n2. Rechtsfehlerhaft ist das Urteil aber, soweit das Landgericht von der \n\n4 \n\n5 \n\nAnordnung einer Maßregel nach § 64 StGB ohne Begründung abgesehen hat. \n\nDas Landgericht hat festgestellt, dass der Angeklagte seit seinem 12. Lebens-\n\njahr Drogen konsumiert, mehrfache Entwöhnungstherapien - teilweise mit vorü-\n\nbergehendem Erfolg - absolviert und \"eine gewisse Rauschgiftsucht und Betäu-\n\nbungsmittelabhängigkeit entwickelt\" habe (UA S. 26); die abgeurteilten Taten \n\nhabe er \"aufgrund einer in gewissem Maße bestehenden Betäubungsmittelab-\n\nhängigkeit begangen\" (UA S. 52). \n\nAuf der Grundlage dieser Feststellungen hätte sich der Tatrichter mit der \n\nAnordnung einer Maßregel gemäß § 64 StGB auseinandersetzen müssen. \n\nDie Anordnung ist, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtspre-\n\nchung entschieden hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 64 Abs. 1 \n\nStGB zwingend (BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGH NStZ-RR 2003, 295; vgl. \n\nTröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 64 Rdn. 19 m.w.N.). Der vollstreckungsrechtli-\n\nchen Regelung des § 35 BtMG geht § 64 StGB vor (BGH NStZ-RR 2003, 12; \n\nStraFo 2004, 359). Dies hat der Tatrichter vorliegend mit seiner Erwägung, es \n\nkönne \"zu gegebener Zeit nach § 35 BtMG verfahren werden\" (UA S. 52), \n\nübersehen. Diese Erwägung lag im Übrigen schon im Hinblick auf die Länge \n\nder verhängten Gesamtstrafe und die formellen Voraussetzungen des § 35 \n\nAbs. 3 Nr. 2 BtMG nicht nahe. Über die Maßregelanordnung ist daher unter \n\nHinzuziehung eines Sachverständigen neu zu entscheiden. \n\nRissing-van Saan Bode Otten \n\n Fischer Roggenbuck","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__75-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-03-14/2-str-75-07","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":4},{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 35","ref_norm":"35","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__75-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__75-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-03-14/2-str-75-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__75-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:26:53.696019+00:00"}}