{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__36-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2007-03-14","aktenzeichen":"2 StR 36/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 36/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n14. März 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Mordes \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 14. März 2007 gemäß \n\n§ 349 Abs. 2 StPO beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nMainz vom 14. Juli 2006 wird als unbegründet verworfen, da die \n\nNachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung \n\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die \n\nder Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendi-\n\ngen Auslagen zu tragen. \n\nErgänzend bemerkt der Senat: \n\nDie Urteilsausführungen, nach denen gegen den Angeklagten der Ver-\n\nsuch spreche, sich ein für einen Unschuldigen entbehrliches Alibi für die Tat-\n\nnacht zu verschaffen, sind schon deshalb bedenklich, weil sie auf einer unzu-\n\nreichenden Tatsachengrundlage beruhen. Der Senat schließt aber aus, dass \n\ndie im Übrigen rechtsfehlerfreie Würdigung des Landgerichts zur Täterschaft \n\ndes Angeklagten auf diesen Erwägungen beruht. \n\nAuch die Bejahung der besonderen Schuldschwere hält im Ergebnis \n\nrechtlicher Nachprüfung stand. Das Landgericht hat entscheidend darauf abge-\n\nstellt, dass der Angeklagte zwei Mordmerkmale erfüllt hat und die Vorgehens-\n\nweise des Angeklagten, der das handlungsunfähige aber nicht bewusstlose \n\nTatopfer eine 50 m hohe Brücke hinabgestürzt hat, für dieses besonders qual-\n\nvoll war. Auf die weitere Begründung, der Angeklagte habe verschuldet, dass \n\neine Mutter ihren Sohn verloren habe, kam es ersichtlich nicht an. \n\nRissing-van Saan Bode Otten \n\n Fischer Roggenbuck","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__36-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-03-14/2-str-36-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__36-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__36-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-03-14/2-str-36-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__36-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:26:57.731372+00:00"}}