{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_541-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2008-01-11","aktenzeichen":"2 StR 541/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 541/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n11. Januar 2008 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Vergewaltigung \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 11. Januar 2008 ge-\n\nmäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts \n\nGera vom 13. März 2007 im Maßregelausspruch mit den zugehö-\n\nrigen Feststellungen aufgehoben. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung \n\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an ei-\n\nne andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. \n\nDie weitergehende Revision wird verworfen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung unter Ein-\n\nbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Jena zu einer Ge-\n\nsamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt und seine Unterbringung in der \n\nSicherungsverwahrung angeordnet. Die Revision des Angeklagten hat mit der \n\nSachrüge den aus dem Tenor ersichtlichen Erfolg. \n\n2 \n\n3 \n\nZum Schuld- und Strafausspruch hat die Überprüfung des Urteils keinen \n\nRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nDagegen hält der Maßregelausspruch der rechtlichen Nachprüfung nicht \n\nstand. Die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB, auf den al-\n\nlein das Landgericht die Anordnung der Sicherungsverwahrung stützt, liegen \n\nnicht vor. Der Angeklagte ist vor der verfahrensgegenständlichen Tat nicht be-\n\nreits zweimal wegen vorsätzlicher Straftaten jeweils zu einer Einzelfreiheitsstra-\n\nfe von mindestens einem Jahr rechtskräftig (vgl. BGHSt 35, 6, 11 f.; 38, 258, \n\n259) verurteilt worden. Das Landgericht hat als erste Vorverurteilung - insoweit \n\nrechtsfehlerfrei - das Urteil des Amtsgerichts Jena vom 17. November 1994 he-\n\nrangezogen. In dieser Entscheidung ist der Angeklagte wegen sexuellen Miss-\n\nbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei \n\nJahren und sechs Monaten, die sich aus zwei Einzelfreiheitsstrafen von jeweils \n\neinem Jahr und sechs Monaten zusammensetzte, verurteilt worden. Die zweite \n\nVorverurteilung hat das Landgericht in dem Urteil des Amtsgerichts Jena vom \n\n11. Oktober 2004 gesehen. Dies ist rechtsfehlerhaft, da zum Zeitpunkt der Be-\n\ngehung der hier verfahrensgegenständlichen Tat am 21./22. Dezember 2003 \n\ndiese Verurteilung noch nicht erfolgt war (vgl. Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 \n\nRdn. 7). \n\n4 \n\nDie Anordnung der Maßregel wird auch nicht von § 66 Abs. 2 StGB ge-\n\ntragen, dessen formelle Voraussetzungen hier erfüllt sind. Denn das Landge-\n\nricht hat seine Entscheidung auf diese Ermessensvorschrift nicht gestützt. In \n\ndiesem Fall kann das Revisionsgericht die fehlende Ermessensentscheidung \n\nnicht ersetzen; sie ist dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. BGH NStZ-RR \n\n2004, 12). \n\nRissing-van Saan Rothfuß Fischer \n\n Roggenbuck Appl","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_541-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-01-11/2-str-541-07","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_541-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_541-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-01-11/2-str-541-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_541-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:14:16.565211+00:00"}}