{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_316-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2007-08-08","aktenzeichen":"2 StR 316/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n8. August 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\n2 StR 316/07 \n\n1. \n\nalias: \n\n2. \n\nalias: \n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer \n\nMenge u. a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 8. August 2007 gemäß \n\n§ 349 Abs. 2 StPO beschlossen: \n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Frankfurt am Main vom 30. März 2007 werden verworfen. \n\nJedoch wird die Urteilsformel im Schuldspruch dahin neu gefasst, \n\ndass die Angeklagten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäu-\n\nbungsmitteln in nicht geringer Menge, der unerlaubten Einreise \n\nund des unerlaubten Aufenthalts sowie des Verschaffens von fal-\n\nschen amtlichen Ausweisen schuldig sind. \n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu \n\ntragen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat die Angeklagten wegen \"gemeinschaftlichen uner-\n\nlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils \n\nin Tatmehrheit mit Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und Urkundenmiss-\n\nbrauchs\" zu Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt, in denen jeweils zwei Einzelgeld-\n\nstrafen von 60 Tagessätzen enthalten sind. Die Tagessatzhöhe ist nicht ange-\n\ngeben. Der Senat ergänzt die Urteilsgründe dahin, dass die Tagessatzhöhe für \n\ndie ausgesprochenen Einzelgeldstrafen auf jeweils einen Euro festgesetzt wird. \n\nDer Festsetzung der Tagessatzhöhe bedarf es auch dann, wenn, wie hier, aus \n\nEinzelgeldstrafen und Freiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wor-\n\nden ist (vgl. BGHSt 30, 93, 96, 97; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1; \n\nTröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 53 Rdn. 5). Der Senat holt dies - in entspre-\n\nchender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO - nach und setzt die Tagessatzhö-\n\nhe auf den Mindestsatz des § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB fest. Eines Ausspruchs in \n\nder Urteilsformel bedarf es nicht, weil lediglich nicht zu vollstreckende Einzel-\n\nstrafen betroffen sind. \n\n2 \n\nIm Übrigen hat die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisions-\n\nrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben \n\n(§ 349 Abs. 2 StPO). Jedoch war der Tenor dahin neu zu fassen, dass die \n\nKennzeichnung der Tat nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG als gemeinschaftlich \n\nbegangen entfällt (BGHSt 27, 287) und für die Tat nach § 276 StGB die gesetz-\n\nliche Überschrift des Straftatbestandes verwendet wurde. \n\nRissing-van Saan Bode Otten \n\n Fischer Roggenbuck","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_316-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-08-08/2-str-316-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 29a","ref_norm":"29a","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 276","ref_norm":"276","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 40","ref_norm":"40","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_316-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_316-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-08-08/2-str-316-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_316-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:55:36.458137+00:00"}}