{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_276-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2007-08-20","aktenzeichen":"2 StR 276/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 276/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n20. August 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 20. August 2007 ge-\n\nmäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Aachen vom 16. Januar 2007 wird \n\na) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall 10 \n\nder Anklage verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung \n\nfallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Aus-\n\nlagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; \n\nb) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, \n\ndass der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs von Kin-\n\ndern in zehn Fällen, wegen schweren sexuellen Missbrauchs \n\nvon Kindern in zwei Fällen und wegen sexueller Nötigung in \n\nTateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes verurteilt \n\nist. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\n3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines \n\nRechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren \n\nentstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von \n\nKindern in zehn Fällen, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in \n\nzwei Fällen, wegen sexueller Nötigung \"von Kindern\" in Tateinheit mit sexuel-\n\nlem Missbrauch eines Kindes und wegen versuchten schweren sexuellen Miss-\n\nbrauchs eines Kindes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht \n\nMonaten verurteilt. Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten mit \n\nmehreren sachlich-rechtlichen Beanstandungen. \n\n2 \n\nAuf Antrag des Generalbundesanwalts hat der Senat das Verfahren im \n\nFall 10 der Anklage nach § 154 Abs. 1, Abs. 2 StPO eingestellt. Der Senat hat \n\nden Schuldspruch geändert und dabei auch die Bezeichnung für Fall 9 der An-\n\nklage (sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes) \n\nentsprechend der gesetzlichen Überschrift gefasst. \n\n3 \n\nIn dem durch die Verfahrensbeschränkung geschaffenen Umfang hat die \n\nÜberprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechts-\n\nfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. \n\n4 \n\nDurch den Wegfall der Verurteilung im Fall 10 der Anklage werden die \n\nübrigen Einzelstrafen und die Gesamtstrafe nicht berührt. Durch die Verfah-\n\nrensbeschränkung ist eine Einzelstrafe von einem Jahr und vier Monaten entfal-\n\nlen. Angesichts der verbleibenden Einzelstrafen (zweimal zwei Jahre, einmal \n\nein Jahr sechs Monate, fünfmal ein Jahr zwei Monate, viermal ein Jahr und ein-\n\nmal neun Monate Freiheitsstrafe) kann der Senat ausschließen, dass der Tat-\n\nrichter eine geringere Erhöhung der Einsatzstrafe vorgenommen hätte. \n\nRissing-van Saan Bode Otten \n\n Rothfuß Appl","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_276-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-08-20/2-str-276-07","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_276-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_276-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-08-20/2-str-276-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_276-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:55:39.238222+00:00"}}