{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_268-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2007-09-06","aktenzeichen":"2 StR 268/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 268/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n6. September 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Betruges u. a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 6. September 2007 \n\ngemäß §§ 154 a Abs. 2, 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Aachen vom 19. März 2007 wird: \n\na) Die Strafverfolgung mit Zustimmung des Generalbundesan-\n\nwalts auf den Vorwurf des Betrugs in fünf Fällen und des \n\nversuchten Betrugs in zwei Fällen beschränkt; \n\nb) das vorbezeichnete Urteil im Schuldspruch dahin geändert, \n\ndass der Angeklagte wegen Betruges in fünf Fällen und we-\n\ngen versuchten Betruges in zwei Fällen verurteilt ist. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Betrugs in fünf Fällen, da-\n\nvon in drei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung, sowie wegen versuchten \n\nBetrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. \n\nHiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung \n\nformellen und materiellen Rechtes rügt. \n\n2 \n\n3 \n\n4 \n\n1. Die Überprüfung des Urteils und die Verfahrensbeschränkung führen \n\nzu der aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Änderung des Schuld-\n\nspruchs; im Übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne des § 349 \n\nAbs. 2 StPO. \n\nDer Senat hat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts das Verfah-\n\nren auf den Vorwurf des vollendeten bzw. des versuchten Betruges beschränkt \n\nund den Schuldspruch entsprechend geändert. \n\n2. Der Strafausspruch wird durch die Änderung des Schuldspruchs nicht \n\nberührt. Der Senat schließt aus, dass der Tatrichter niedrigere Strafen verhängt \n\nhätte, wenn der Schuldspruch wegen tateinheitlich begangener Urkundenfäl-\n\nschungen entfallen wäre. Der anzuwendende Strafrahmen hat sich nicht geän-\n\ndert. Zutreffend weist der Generalbundesanwalt auch darauf hin, dass der Tat-\n\nrichter das dem Angeklagten vorgeworfene erhebliche Maß an krimineller \n\nEnergie nicht bei den Urkundenfälschungen sondern bei der Verwirklichung der \n\nBetrugstaten gesehen hat. Für den Senat maßgebend war jedoch der Umstand, \n\ndass sich der Tatrichter - wie auch der Vergleich der Einzelstrafen belegt - er-\n\nsichtlich an der jeweiligen Höhe des Schadens orientiert hat und nicht am Vor-\n\nliegen einer tateinheitlich begangenen Urkundenfälschung. \n\n5 \n\n3. In der Änderung des Schuldspruchs liegt kein solcher Erfolg des \n\nRechtsmittels, der es unbillig machen würde, den Angeklagten mit den gesam-\n\nten Gebühren und Auslagen zu belasten. \n\nRissing-van Saan Ri'inBGH Dr. Otten ist Rothfuß \n erkrankt und deshalb an \n der Unterschrift gehindert. \n Rissing-van Saan \n Roggenbuck Appl","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_268-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-09-06/2-str-268-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_268-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_268-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-09-06/2-str-268-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR_268-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:57:52.716005+00:00"}}