{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2006/2_StR_577-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2007-02-07","aktenzeichen":"2 StR 577/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 577/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n7. Februar 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Beihilfe zum schweren Raub u. a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 7. Februar 2007 ge-\n\nmäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Frankfurt am Main vom 14. September 2006 im Strafaus-\n\nspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. \n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-\n\ntels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen. \n\n3. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\n3 \n\nDas Landgericht hat die Angeklagte wegen Beihilfe zur schweren räube-\n\nrischen Erpressung in zwei Fällen und Beihilfe zum schweren Raub zu einer \n\nGesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihre Revision führt \n\nmit der Sachrüge zur Aufhebung des Strafausspruchs. \n\nDer Schuldspruch enthält, wie der Generalbundesanwalt zutreffend aus-\n\ngeführt hat, keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Der Strafaus-\n\nspruch hält hingegen rechtlicher Überprüfung nicht stand. \n\nDas Landgericht hat eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung un-\n\nter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK festgestellt und zur Kompensation die Ge-\n\nsamtstrafe gemildert. Dabei hat es übersehen, dass in diesem Fall auch die \n\nEinzelstrafen ausdrücklich zu mildern sind (vgl. BGH NStZ 2003, 601; Trönd-\n\nle/Fischer StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 62). Schon dies führt zur Aufhebung des \n\nStrafausspruchs insgesamt. Eine eigene Entscheidung des Senats kam schon \n\ndeshalb nicht in Betracht, weil die Strafzumessungserwägungen des Landge-\n\nrichts noch weitere Rechtsfehler enthalten. So ist bei der Prüfung des Vorlie-\n\ngens minder schwerer Fälle der vertypte Milderungsgrund des § 27 Abs. 2 \n\nStGB nicht erkennbar berücksichtigt worden (vgl. dazu Tröndle/Fischer aaO \n\n§ 50 Rdn. 4 m.w.N.). Auch dass das Landgericht bei der Prüfung minder schwe-\n\nrer Fälle zu Lasten der Angeklagten berücksichtigt hat, dass diese sich bei den \n\nTatopfern nicht entschuldigt (UA S. 14) und dass sie \"keinerlei Anstalten ge-\n\nmacht (hat), die Schäden … zurück zu zahlen\" (UA S. 13), ist rechtlich zumin-\n\ndest bedenklich. Die Rechtsfolgen sind daher insgesamt neu zuzumessen. \n\nRissing-van Saan RiBGH Rothfuß ist Fischer \n erkrankt und deshalb \n an der Unterschrift gehindert. \n Rissing-van Saan \n Roggenbuck Appl","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2006/2_StR_577-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-02-07/2-str-577-06","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 27","ref_norm":"27","n":1},{"jurabk":"EMRK","ref":"Art 6","ref_norm":"6","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2006/2_StR_577-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2006/2_StR_577-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-02-07/2-str-577-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2006/2_StR_577-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:21:47.693421+00:00"}}