{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2006/2_StR_148-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2006-07-07","aktenzeichen":"2 StR 148/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 148/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n7. Juli 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen gefährlicher Körperverletzung u. a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-\n\ndesanwalts und des Beschwerdeführers am 7. Juli 2006 gemäß § 349 Abs. 2 \n\nund 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Frankfurt am Main vom 30. August 2005 im \n\nStrafausspruch aufgehoben. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des \n\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landge-\n\nrichts zurückverwiesen. \n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. \n\nGründe:\n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls, versuchter ge-\n\nfährlicher Körperverletzung und Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körper-\n\nverletzung unter Einbeziehung einer Vorstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe \n\nvon zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wur-\n\nde. \n\n2 \n\nHiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der er die Ver-\n\nletzung formellen und materiellen Rechtes rügt. Sein Rechtsmittel hat mit der \n\nSachrüge hinsichtlich des Strafausspruchs Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO); im Übri-\n\ngen ist es unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. \n\n3 \n\nEs kann dahinstehen, ob dem Generalbundesanwalt darin zu folgen wä-\n\nre, dass im vorliegenden Fall einer Nichthaftsache ohne weiteres von einer \n\nkompensationspflichtigen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nach \n\nUrteilsverkündung auszugehen ist. Der Strafausspruch hat aus einem anderen \n\nGrund keinen Bestand. \n\n4 \n\nDas Landgericht hat der im Verantwortungsbereich der Justiz liegenden \n\nVerzögerung mit einem \"Abschlag von 15 % auf die schuldangemessene Strafe \n\nRechnung getragen\" (UA S. 22) und danach Einzelfreiheitsstrafen von acht Mo-\n\nnaten, zehn Monaten und einem Jahr verhängt. Abgesehen davon, dass eine \n\nMathematisierung der Strafzumessung fremd ist, fehlt die Mitteilung der an sich \n\nschuldangemessenen Strafen, um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der \n\n\"Berechnung\" der Strafen zu ermöglichen. Die verhängten Strafen legen zudem \n\nnahe, dass die als Ausgangspunkt gewählten Strafen nicht der Vorschrift des \n\n§ 39 StGB entsprechen, nach der Freiheitsstrafen unter einem Jahr nach vollen \n\nWochen und Monaten und Freiheitsstrafen von längerer Dauer nach vollen Mo-\n\nnaten und Jahren bemessen werden. \n\n5 \n\nDie Feststellungen werden von dem Rechtsfehler nicht erfasst und kön-\n\nnen bestehen bleiben. Der neue Tatrichter ist nicht gehindert, ergänzende, nicht \n\nim Widerspruch stehende Feststellungen zu treffen. \n\nVRiinBGH Dr. Rissing-van Saan Otten Rothfuß \nbefindet sich in Urlaub und ist \ndeshalb verhindert zu unter- \nschreiben. \n Otten \n Fischer Roggenbuck","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2006/2_StR_148-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-07-07/2-str-148-06","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 39","ref_norm":"39","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2006/2_StR_148-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2006/2_StR_148-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-07-07/2-str-148-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2006/2_StR_148-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:45:11.872220+00:00"}}