{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2005/2_StR_555-05","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2006-03-07","aktenzeichen":"2 StR 555/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n7. März 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\n2 StR 555/05 \n\n1. \n\n2. \n\nwegen zu 1. Vergewaltigung u. a. \n\n zu 2. Menschenhandel \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 7. März 2006 gemäß \n\n§ 349 Abs. 2 StPO beschlossen: \n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Köln vom 8. April 2005 werden als unbegründet verworfen, \n\nda die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-\n\ngungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erge-\n\nben hat. \n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und \n\ndie den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen \n\nnotwendigen Auslagen zu tragen. \n\nErgänzend bemerkt der Senat: \n\nDie Vorschriften der §§ 180 b, 181 StGB sind durch Art. 1 Nr. 6 des am \n\n19. Februar 2005 in Kraft getretenen 37. Strafrechtsänderungsgesetzes vom \n\n11. Februar 2005 (BGBl. I 2005 S. 239) aufgehoben und durch § 232 StGB er-\n\nsetzt worden. Der Tatbestand des § 180 b Abs. 2 StGB aF ist in § 232 Abs. 1 \n\nStGB, derjenige des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF. in § 232 Abs. 4 StGB mit je-\n\nweils identischer Strafdrohung enthalten. \n\nDas Landgericht hat nicht ausdrücklich geprüft, ob das neue Recht im \n\nkonkreten Fall das im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB mildere Gesetz ist. Dies ist im \n\nErgebnis aber nicht rechtsfehlerhaft. § 232 Abs. 1 StGB kann milderes Recht im \n\nSinne von § 2 Abs. 3 StGB sein, wenn im konkreten Einzelfall die Vorausset-\n\nzungen eines minder schweren Falles gemäß § 232 Abs. 5 StGB gegeben sind \n\n(Senatsbeschluss vom 7. April 2005 – 2 StR 524/04 = NStZ-RR 2005, 234). \n\nUmstände, die die Annahme eines minder schweren Falles des § 232 \n\nAbs. 1 Satz 1 StGB nahe legen können, sind etwa eine nur kurzfristige Beschäf-\n\ntigung des Opfers, seine erhebliche Mitschuld an der Tat oder Taten von Per-\n\nsonen, die selbst Tatopfer sind. Für § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB liegt die Prüfung \n\neines minder schweren Falles nahe, wenn das Alter des Tatopfers nur knapp \n\nunter der Schutzgrenze liegt, bei Fehlen schädigender oder ausbeuterischer \n\nTendenz oder bei der Veranlassung einer freiwilligen Prostitutionstätigkeit (vgl. \n\nTröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 232 Rdn. 34). \n\nDie Tatumstände der von den Angeklagten begangenen Taten sind \n\nhiermit nicht vergleichbar. Diese zeichnen sich vielmehr, wie das Landgericht \n\nzutreffend ausgeführt hat, bei beiden Angeklagten durch ein relativ hohes Maß \n\nan krimineller Energie und zusätzliche schulderhöhende Umstände aus. Die \n\nAnnahme minder schwerer Fälle lag daher fern. \n\nRissing-van Saan Otten Fischer \n\n Roggenbuck Appl","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2005/2_StR_555-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-03-07/2-str-555-05","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 232","ref_norm":"232","n":7},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 2","ref_norm":"2","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2005/2_StR_555-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2005/2_StR_555-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-03-07/2-str-555-05","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2005/2_StR_555-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:24:51.073449+00:00"}}