{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2005/2_StR_266-05","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2005-09-21","aktenzeichen":"2 StR 266/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 266/05 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n21. September 2005 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Körperverletzung u.a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-\n\ndesanwalts und des Beschwerdeführers am 21. September 2005 gemäß \n\n§§ 349 Abs. 2 und 4, 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Mainz vom 7. März 2005 im Ausspruch über \n\ndie Gesamtstrafe mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine \n\nnachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamt-\n\nstrafe nach §§ 460, 462 StPO zu treffen ist. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\n3. Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels bleibt \n\ndem für das Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO zu-\n\nständigen Gericht vorbehalten. \n\nGründe: \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverlet-\n\nzung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einhundert Fällen zu \n\neiner Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Angeklagte bean-\n\nstandet mit seiner Revision das Fehlen einer wirksamen Anklage und eines \n\nwirksamen Eröffnungsbeschlusses und rügt die Verletzung materiellen Rechts. \n\nDas Rechtsmittel ist aus den zutreffenden Erwägungen in der Antrags-\n\nschrift des Generalbundesanwalts vom 5. Juli 2005 unbegründet, soweit es den \n\nSchuldspruch, die Einzelstrafen und den Maßregelausspruch betrifft. \n\nJedoch hält die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren \n\nrevisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Das Landgericht hat Einzelstrafen \n\nvon einmal einem Jahr und hundertmal einen Monat verhängt. Für die Bemes-\n\nsung der Gesamtfreiheitsstrafe hat es lediglich floskelhaft auf eine zusammen-\n\nfassende Würdigung verwiesen, eine dem Einzelfall angemessene Abwägung \n\njedoch nicht vorgenommen. Dies wäre hier jedoch angesichts der im Verhältnis \n\nzur Einsatzstrafe von einem Jahr auffallend hohen Gesamtstrafe unabdingbar \n\ngewesen. Die Ausführungen, dass die einhundert Fälle des Fahrens ohne \n\nFahrerlaubnis nach früherer Rechtsprechung als eine mit begrenzter Strafe zu \n\nahndende \"fortgesetzte Handlung\" bewertet worden wären, legen zudem nahe, \n\ndass sich das Landgericht fehlerhaft an einer Addition der Einzelstrafen orien-\n\ntiert hat. \n\nDer Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, nach § 354 Abs. 1 b \n\nSatz 1 StPO zu entscheiden. Das Landgericht wird mit der abschließenden \n\nSachentscheidung auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden haben. \n\nOtten \n\nRiBGH Kuckein ist wegen \n\nRothfuß \n\nUrlaubsabwesenheit \n\nverhindert zu unterschreiben. \n\nOtten \n\nFischer \n\nAppl","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2005/2_StR_266-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-09-21/2-str-266-05","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 460","ref_norm":"460","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 462","ref_norm":"462","n":2}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2005/2_StR_266-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2005/2_StR_266-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-09-21/2-str-266-05","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2005/2_StR_266-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:59:01.902938+00:00"}}