{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2004/2_StR_460-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2005-02-18","aktenzeichen":"2 StR 460/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n18. Februar 2005 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\n2 StR 460/04 \n\n1. \n\n2. \n\nwegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 18. Februar 2005 ge-\n\nmäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Trier vom 26. Mai 2004 werden mit der Maßgabe als unbe-\n\ngründet verworfen, daß in die erste der drei Gesamtfreiheitsstra-\n\nfen von jeweils zwei Jahren und sechs Monaten für den Angeklag-\n\nten W. auch die Einzelfreiheitsstrafe von vier Monaten aus \n\ndem Urteil des Amtsgerichts Bitburg vom 12. November 2001 - \n\n8015 Js 19679/01 Ds - 25 VRs 228/02 - einbezogen wird. Die vom \n\nAmtsgericht Bitburg gebildete Gesamtfreiheitsstrafe von einem \n\nJahr und acht Monaten wird aufgelöst. \n\nIm übrigen hat die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisi-\n\nonsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Ange-\n\nklagten ergeben. \n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu \n\ntragen. \n\nDie im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Taten II A 1-18 wurden \n\nim Jahr 2000 und somit vor dem Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 24. April \n\n2001 begangen. Dieses Urteil bildet daher eine Zäsur, so daß die Einzelstrafen \n\nfür alle bis dahin begangenen Taten in die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe \n\neinzubeziehen sind (§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB). Hierzu gehört aber auch die \n\nEinzelfreiheitsstrafe von vier Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts Bitburg. \n\nDie von diesem Gericht gebildete Gesamtstrafe ist danach aufzulösen. Die \n\nStrafkammer hat - wie sich aus den Urteilsgründen ergibt - bei der Fassung des \n\nUrteilstenors versehentlich nur die vom Amtsgericht Kleve verhängte Freiheits-\n\nstrafe in die Gesamtstrafe einbezogen, obwohl auch die Einbeziehung der vom \n\nAmtsgericht Bitburg verhängten Einzelstrafe gewollt war (UA S. 34). Der Senat \n\nhat den Strafausspruch entsprechend ergänzt. Der Angeklagte ist hierdurch \n\nnicht beschwert. \n\nRissing-van Saan Bode Otten \n\n Rothfuß Roggenbuck","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2004/2_StR_460-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-02-18/2-str-460-04","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 55","ref_norm":"55","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2004/2_StR_460-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2004/2_StR_460-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-02-18/2-str-460-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2004/2_StR_460-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:26:15.919316+00:00"}}