{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2004/2_StR_257-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2004-07-28","aktenzeichen":"2 StR 257/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 257/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n28. Juli 2004 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Vergewaltigung u.a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 28. Juli 2004 gemäß § \n\n349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts \n\nAachen vom 12. Dezember 2003 mit den Feststellungen aufgehoben, \n\nsoweit das Landgericht davon abgesehen hat, die Unterbringung des \n\nAngeklagten in einer Entziehungsanstalt anzuordnen. \n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und \n\nEntscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere \n\nStrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. \n\n3. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\nGründe: \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in zwei \n\nFällen, in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, wegen \n\nversuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, \n\nwegen vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit \n\nmit Bedrohung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Mo-\n\nnaten verurteilt. \n\nMit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und \n\nsachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat in dem aus der Beschlußformel er-\n\nsichtlichen Umfang Erfolg; im übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 \n\nAbs. 2 StPO. \n\nDas angefochtene Urteil hält sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, \n\nsoweit das Landgericht eine Entscheidung über die Frage der Unterbringung \n\ndes Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB unterlassen \n\nhat. \n\nInsoweit hat der Generalbundesanwalt ausgeführt: \n\n\"Nach den Feststellungen war der Angeklagte aufgrund erheblichen Al-\n\nkoholkonsums bei den Taten in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermin-\n\ndert im Sinne des § 21 StGB. Ausweislich der Ausführungen des Sachverstän-\n\ndigen handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Konflikttrinker mit psychi-\n\nscher Alkoholabhängigkeit (UA S. 56). Auch ein Zusammenhang zwischen den \n\nAlkoholproblemen des Angeklagten und den Taten ist den Urteilsgründen zu \n\nentnehmen, so daß sich die Prüfung der Anordnung einer Unterbringung nach \n\n§ 64 StPO hier aufdrängte.\" \n\nDem kann sich der Senat nicht verschließen. Die Sache muß deshalb \n\ninsoweit neu verhandelt werden. Der Senat schließt aus, daß das Landgericht \n\nbei einer etwaigen Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt \n\ngemäß § 64 StGB auf niedrigere Einzelstrafen und auf eine noch niedrigere \n\nGesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte. \n\nRissing-van Saan \n\nDetter \n\n Bode \n\nRiBGH Rothfuß ist infolge \nUrlaubs an der Unterschrift \ngehindert. \n\nRissing-van Saan \n\nFischer","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2004/2_StR_257-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-07-28/2-str-257-04","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2004/2_StR_257-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2004/2_StR_257-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-07-28/2-str-257-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2004/2_StR_257-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 15:49:24.845940+00:00"}}