{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2001/2_StR_405-01","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2001-10-10","aktenzeichen":"2 StR 405/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 405/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n10. Oktober 2001\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Vergewaltigung u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-\n\ndesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 10. Oktober 2001\n\ngemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nLimburg an der Lahn vom 4. April 2001 wird mit der Maßgabe\n\nverworfen, daß die Verurteilung wegen tateinheitlich begangenem\n\nsexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen entfällt.\n\nDer Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tatein-\n\nheit mit sexuellem Mißbrauch von Kindern und sexuellem Mißbrauch von\n\nSchutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten\n\nverurteilt.\n\nMit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und\n\nmateriellen Rechts. Das Rechtsmittel führt zu der aus der Beschlußformel er-\n\nsichtlichen Einschränkung des Schuldspruchs, im übrigen ist es unbegründet\n\nim Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\nDie Verurteilung des Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von\n\nSchutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (aF) kann keinen Bestand\n\nhaben, weil insoweit Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Nach den Fest-\n\nstellungen des Urteils ist die Tat am 12. Mai 1993 begangen worden. Zum\n\nZeitpunkt der Anzeigeerstattung (17. Mai 1998) war die im Fall des § 174\n\nAbs. 1 StGB fünf Jahre betragende Verjährungsfrist (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB)\n\nbereits verstrichen. Der Verjährung steht nicht entgegen, daß das Vergehen\n\nnach § 174 StGB tateinheitlich mit sexuellem Mißbrauch von Kindern und Ver-\n\ngewaltigung zusammentrifft. Auch bei Tateinheit unterliegt jede Gesetzesver-\n\nletzung einer eigenen Verjährung (vgl. BGH NStZ 1990, 80, 81).\n\nDie Einschränkung des Schuldspruchs hat aber keinen Einfluß auf den\n\nStrafausspruch. Das Landgericht hat zwar als straferschwerend gewertet, daß\n\nder Angeklagte auch das Schutzgut des § 174 StGB verletzt hat. Der Senat\n\nkann aber ausschließen, daß eine niedrigere Strafe festgesetzt worden wäre,\n\nwenn insoweit die Verjährung berücksichtigt worden wäre, zumal verjährte Ta-\n\nten, wenn auch mit geringerem Gewicht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben\n\n20 und 24 m.w.N.), straferschwerend berücksichtigt werden können.\n\nJähnke Detter Otten\n\n Rothfuß Elf","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2001/2_StR_405-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-10-10/2-str-405-01","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":4},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2001/2_StR_405-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2001/2_StR_405-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-10-10/2-str-405-01","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2001/2_StR_405-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:30:57.183859+00:00"}}