{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2000/2_StR_485-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2000-12-13","aktenzeichen":"2 StR 485/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 485/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n13. Dezember 2000\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen schweren Raubes u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-\n\ndesanwalts am 13. Dezember 2000 beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Koblenz vom 13. Juni 2000 im Strafausspruch dahin ab-\n\ngeändert, daß der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von zwei\n\nJahren und sechs Monaten verurteilt wird.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen für das Revi-\n\nsionsverfahren wird abgesehen.\n\nGründe:\n\nNach der Urteilsformel im schriftlichen Urteil, die auch der verkündeten\n\nentspricht, beträgt die verhängte Jugendstrafe zwei Jahre und neun Monate,\n\nnach den Urteilsgründen hingegen nur zwei Jahre und sechs Monate. Worauf\n\nder Widerspruch beruht, läßt sich dem Urteil nicht entnehmen. Um ein offen-\n\nkundiges Fassungsversehen, das eine Berichtigung zulassen könnte, handelt\n\nes sich nicht (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 2). Auszuschließen ist\n\naber, daß die Strafkammer eine niedrigere Strafe als die in den Gründen ge-\n\nnannte verhängen wollte, da sie diese \"sowohl für erzieherisch erforderlich, als\n\nauch für tat- und schuldangemessen\" erachtet hat. Der Senat hat deshalb die-\n\nse Strafe selbst festgesetzt (vgl. Beschluß des Senats vom 23. August 2000 - 2\n\nStR 292/00). Die weitergehende Revision ist unbegründet im Sinne des § 349\n\nAbs. 2 StPO. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-\n\ngung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 74 JGG.\n\nJähnke Detter Bode\n\n Otten Elf","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2000/2_StR_485-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-12-13/2-str-485-00","cited_norms":[{"jurabk":"JGG","ref":"§ 74","ref_norm":"74","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2000/2_StR_485-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2000/2_StR_485-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-12-13/2-str-485-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2000/2_StR_485-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 11:45:22.218961+00:00"}}