{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/2_StS/2000/2_StR_438-00A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2001-01-17","aktenzeichen":"2 StR 438/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 438/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n17. Januar 2001\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Totschlags u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwer-\n\ndeführers und des Generalbundesanwalts am 17. Januar 2001 einstimmig be-\n\nschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Trier vom 20. Dezember 1999 mit den Feststellungen auf-\n\ngehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch\n\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurge-\n\nrichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags in Tateinheit\n\nmit bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge\n\nzu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Gegen diese Entscheidung\n\nwendet er sich mit seiner Revision, die er auf die Verletzung förmlichen und\n\nsachlichen Rechts stützt.\n\nDie Revision hat mit der auf eine Verletzung von § 265 Abs. 1 StPO ge-\n\nstützten Verfahrensbeschwerde Erfolg. Die unverändert zugelassene Anklage\n\nvom 28. April 1999 legte dem Angeklagten unter anderem zur Last, zusammen\n\nmit dem früheren Mitangeklagten R. den italienischen Staatsangehörigen\n\n M. getötet zu haben. Ohne einen entsprechenden Hinweis\n\nverurteilte die Schwurgerichtskammer den Angeklagten nach Abtrennung des\n\nVerfahrens gegen R. , den es freisprach, wegen in Alleintäterschaft be-\n\ngangenen Totschlags.\n\nDiese Verfahrensweise verletzt § 265 Abs. 1 StPO. Will das Gericht im\n\nUrteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen als die unverändert zuge-\n\nlassene Anklage, muß es den Angeklagten nach § 265 Abs. 1 StPO zuvor dar-\n\nauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzu-\n\nrichten. Das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mit-\n\ntäterschaft (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5 und 6).\n\nDer Senat kann nicht ausschließen, daß das Urteil auf diesem Verstoß\n\nberuht.\n\nFür die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin:\n\nEs ist bedenklich, dem Angeklagten strafschärfend anzulasten, das Be-\n\ntäubungsmittelgeschäft sei in einem besonders hohen Maße verwerflich, weil\n\nder Angeklagte durch den späteren Verkauf des Kokains, welches “blutige Wa-\n\nre” darstellte, erheblichen Gewinn gezogen habe.\n\nJähnke Detter Bode\n\n Rothfuß Fischer","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2000/2_StR_438-00A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-01-17/2-str-438-00-2","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":3}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2000/2_StR_438-00A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2000/2_StR_438-00A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-01-17/2-str-438-00-2","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2000/2_StR_438-00A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 11:49:17.686649+00:00"}}