{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2009-02-18","aktenzeichen":"1 StR 14/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 14/09 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n18. Februar 2009 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Vergewaltigung \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Februar 2009 gemäß \n\n§ 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Karlsruhe vom 14. Oktober 2008 im Schuldspruch dahin \n\nabgeändert, dass der Angeklagte der schweren Vergewaltigung \n\nin Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen \n\nsowie des sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig ist. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die \n\nder Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen not-\n\nwendigen Auslagen zu tragen. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\nDie Revision des Angeklagten führt zu einer Änderung des Schuld-\n\nspruchs hinsichtlich des Falls II. 1 der Urteilsgründe; im Übrigen ist sie unbe-\n\ngründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. \n\nDer Generalbundesanwalt weist zu Recht darauf hin, dass die Verurtei-\n\nlung des Angeklagten im Fall II. 1 wegen tateinheitlich begangenen sexuellen \n\nMissbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB keinen \n\nBestand hat, da insoweit Verfolgungsverjährung eingetreten ist. \n\n3 \n\n4 \n\n5 \n\nDanach ist der Angeklagte im Fall II. 1 der Urteilsgründe allein des sexu-\n\nellen Missbrauchs eines Kindes gemäß § 176 Abs. 1 StGB aF schuldig. \n\nDer Senat hat dementsprechend den Schuldspruch geändert und neu \n\ngefasst. \n\nDie Korrektur des Schuldspruchs nötigt nicht zur Aufhebung des Straf-\n\nausspruchs. Sowohl die Einzelstrafen wie auch die Gesamtstrafe können be-\n\nstehen bleiben (§ 354 Abs. 1 StPO). Zwar hat das Landgericht bei den Einzel-\n\nstrafaussprüchen strafschärfend gewertet, dass der Angeklagte tateinheitlich \n\nmehrere Delikte verwirklicht hat, also strafschärfend auch auf die verjährte Tat \n\nabgestellt. Angesichts der jeweiligen Tatbilder und der besonders zu gewich-\n\ntenden erheblichen Tatfolgen für das Opfer schließt der Senat jedoch aus, dass \n\ndas Landgericht ohne die tateinheitlich begangene, verjährte Straftat des sexu-\n\nellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen im Fall II. 1 auf eine niedrigere Einzel- \n\noder in der Gesamtschau auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte. \n\nNack Kolz Hebenstreit \n\n Elf Graf","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-02-18/1-str-14-09","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-02-18/1-str-14-09","retrieved":"2026-07-10 19:12:53.556138+00:00"},"card":{"id":"bgh/2009-02-18/1-str-14-09","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2009-02-18","dockets":["1 StR 14/09"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 18.02.2009 – 1 StR 14/09","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-02-18/1-str-14-09","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Karlsruhe vom 14. Oktober 2008 im Schuldspruch dahin\n\nabgeändert, dass der Angeklagte der schweren Vergewaltigung\n\nin Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen\n\nsowie des sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig ist.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die\n\nder Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen not-\n\nwendigen Auslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":1},{"id":"StGB/174","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"174","label":"§ 174 StGB","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T19:12:53.556138+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}