{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2009/1_StR_441-09","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2009-09-01","aktenzeichen":"1 StR 441/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 441/09 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n1. September 2009 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer \n\nMenge \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. September 2009 gemäß \n\n§ 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts \n\nTübingen vom 13. Mai 2009 im Schuldspruch dahin abgeändert, \n\ndass der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäu-\n\nbungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen schuldig ist. \n\nDie weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen, da \n\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung \n\nim Übrigen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten er-\n\ngeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltrei-\n\nbens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen zu einer \n\nGesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die \n\nSachrüge führt zur Änderung des Schuldspruchs; § 265 StPO steht nicht ent-\n\ngegen. \n\n2 \n\nDie Annahme von Tatmehrheit für die beiden rechtsfehlerfrei festgestell-\n\nten Rauschgiftverkäufe im Januar und Februar 2008 (Fälle II. 5. und 6. der Ur-\n\nteilsgründe) hat keinen Bestand. Beide Verkäufe wurden tateinheitlich verwirk-\n\nlicht, weil sie in einem Handlungsteil zusammentreffen und zwar in der Bezah-\n\nlung. Diese erfolgte für beide Geschäfte bei der zweiten Übergabe im Februar \n\n2008 (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; BGH, Beschl. vom 9. Januar \n\n2008 - 2 StR 527/07). Der Schuldspruch war daher abzuändern, wenngleich der \n\nSenat Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 2009, 392) und des 4. Strafsenats \n\n(NStZ 1999, 411) gegen diese Rechtsprechung teilt (vgl. auch Senat, Beschl. \n\nvom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08). Da die Sache im Übrigen entschei-\n\ndungsreif ist, hat der Senat unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots \n\neine Sachentscheidung getroffen. \n\n3 \n\nDie Schuldspruchänderung führt zum Wegfall der verhängten Einzelstra-\n\nfe von zwei Jahren und sechs Monaten im Fall II. 5. der Urteilsgründe. Der Ge-\n\nsamtstrafenausspruch hat Bestand. Da eine andere konkurrenzrechtliche Be-\n\nwertung der beiden oben benannten Rauschgiftgeschäfte den materiellen Un-\n\nrechts- und Schuldgehalt unbeeinflusst lässt, kann der Senat angesichts der \n\nverbleibenden Einzelstrafen von fünf Mal drei Jahren und sechs Monaten aus-\n\nschließen, dass der Rechtsfehler sich auf die verhängte Gesamtstrafe auswirkt. \n\nNack Kolz Elf \n\n Jäger Sander","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2009/1_StR_441-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-09-01/1-str-441-09","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2009/1_StR_441-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2009/1_StR_441-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-09-01/1-str-441-09","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2009/1_StR_441-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:50:07.343653+00:00"}}