{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2009/1_StR_320-09","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2009-10-07","aktenzeichen":"1 StR 320/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 320/09 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n7. Oktober 2009 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Steuerhinterziehung u.a. \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Oktober 2009 beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nDuisburg vom 11. Februar 2009 wird als unbegründet verworfen, \n\nda die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-\n\ngung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben \n\nhat (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen. \n\nErgänzend bemerkt der Senat: \n\nNach den Feststellungen beschäftigte der Angeklagte mehrere Arbeitnehmer, \n\nfür die er die vorgeschriebenen Meldungen nach § 28f Abs. 3, § 28a SGB IV \n\nund nach § 41a EStG abgab. Allerdings wurde nur ein Teil des ausgezahlten \n\nLohns der Berechnung der vom Arbeitgeber abzuführenden Gesamtsozialversi-\n\ncherungsbeiträge und Lohnsteuer zu Grunde gelegt. Für den überwiegenden \n\nTeil des Lohns, der den Arbeitnehmern des Angeklagten bar ausgezahlt wurde, \n\nwurden daher die tatsächlich geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge und die \n\nLohnsteuer nicht angemeldet und abgeführt. \n\nDer rechtliche Ausgangspunkt der Strafkammer, wonach auch in solchen Fällen \n\nteilweiser Schwarzlohnzahlungen die Fiktion des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV \n\nAnwendung findet, ist nicht zu beanstanden (ebenso Werner in juris-PK SGB IV \n\n§ 14 Rdn. 293; Baier in Krauskopf Soziale Krankenversicherung, Pflegeversi-\n\ncherung 65. Lfg. Februar 2009, SGB IV § 14 Rdn. 37; LAG München, Urt. vom \n\n27. Februar 2009 - 9 Sa 807/08; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urt. vom \n\n29. Juli 2009 - L 6 R 105/09; a.A. Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozial-\n\nversicherungsrecht 61. Lfg. April 2009 SGB IV § 14 Rdn. 140; Klattenhof in \n\nHauck/Noftz SGB IV 52. Lfg. September 2009 K § 14 Rdn. 45). Bereits der \n\nWortlaut der Vorschrift gebietet keine einschränkende Auslegung dahingehend, \n\ndie Vorschrift nur dann anzuwenden, wenn sämtliche Steuern und Beiträge zur \n\nSozialversicherung und zur Arbeitsförderung nicht gezahlt werden. Vielmehr ist \n\nangesichts des Zwecks, den der Gesetzgeber bei Einführung der Vorschrift ver-\n\nfolgte, eine weite Auslegung geboten. Denn neben der Beseitigung von Be-\n\nweisschwierigkeiten zum Inhalt von Lohnvereinbarungen bei illegaler Beschäfti-\n\ngung (BTDrucks. 14/8221 S. 14) war die Verhinderung und Beseitigung von \n\nWettbewerbsvorteilen, die sich die Beteiligten von illegalen Beschäftigungsver-\n\nhältnissen verschaffen, ein wesentliches Anliegen des Gesetzgebers \n\n(BTDrucks. aaO S. 11, 16). Dieses Ziel kann nur dadurch erreicht werden, \n\nwenn die Vorschrift auch dann anwendbar ist, wenn lediglich Entgeltteile nicht \n\nordnungsgemäß verbucht und gemeldet werden und dadurch die gesetzlich \n\ngeforderten Abzüge umgangen werden sollen (vgl. auch Werner in juris-PK a-\n\naO). \n\nDadurch, dass die Strafkammer im Widerspruch zu diesem zutreffenden rechtli-\n\nchen Ansatz bei der Berechnung des durch die Taten verursachten sozialversi-\n\ncherungsrechtlichen Schadens § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV ersichtlich nicht zu \n\nGrunde gelegt hat, wird der Angeklagte nicht beschwert. \n\nNack Wahl Hebenstreit \n\n Jäger Sander","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2009/1_StR_320-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-10-07/1-str-320-09","cited_norms":[{"jurabk":"SGB 4","ref":"§ 14","ref_norm":"14","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"EStG","ref":"§ 41a","ref_norm":"41a","n":1},{"jurabk":"SGB 4","ref":"§ 28a","ref_norm":"28a","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2009/1_StR_320-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2009/1_StR_320-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-10-07/1-str-320-09","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2009/1_StR_320-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:56:24.979697+00:00"}}