{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2008/1_StR_581-08","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2008-11-07","aktenzeichen":"1 StR 581/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 581/08 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n7. November 2008 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer \n\nMenge u. a. \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2008 beschlos-\n\nsen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nAugsburg vom 30. Juni 2008 wird als unbegründet verworfen, da \n\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung \n\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat \n\n(§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen. \n\nErgänzend bemerkt der Senat: \n\nEin Gericht ist - wie auch bei sonstigen Einlassungen eines Angeklagten \n\n(vgl. Senatsbeschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07 - [BGHSt 51, 324], \n\nm.w.N.) - nicht gehalten, dessen Behauptungen über das hohe Ausmaß und die \n\nlange Dauer seines bisherigen Konsums von Betäubungsmitteln als unwider-\n\nlegbar hinzunehmen, wenn Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Angaben \n\nfehlen oder sie sogar - wie im vorliegenden Fall - kaum mit der nicht beeinträch-\n\ntigten Lebensführung des Angeklagten, insbesondere im Hinblick auf seine Be-\n\nrufstätigkeit, sowie mit fehlenden gesundheitlichen Folgen (Entzugserscheinun-\n\ngen) nach seiner Inhaftierung vereinbar sind. Entsprechende Feststellungen \n\nkönnen im Widerspruch stehen zum im Übrigen rechtsfehlerfrei festgestellten \n\nFehlen eines Hanges eines Angeklagten, Rauschmittel im Übermaß zu sich zu \n\nnehmen. Zur lediglich indiziellen Bedeutung fehlender oder vorliegender Depra-\n\nvation zur Feststellung eines bestehenden oder nicht bestehenden Hanges im \n\nSinne von § 64 StGB verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 25. Juli \n\n2007 - 1 StR 332/07-. \n\nNack Kolz Hebenstreit \n\n Elf Sander","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2008/1_StR_581-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-11-07/1-str-581-08","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2008/1_StR_581-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2008/1_StR_581-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-11-07/1-str-581-08","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2008/1_StR_581-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 18:57:50.753694+00:00"}}