{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2008/1_StR_443-08","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2008-08-28","aktenzeichen":"1 StR 443/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 443/08 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n28. August 2008 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\n1. \n\n2. \n\n3. \n\n4. \n\nwegen zu 1.: Steuerhinterziehung u.a. \n zu 2. - 4.: Steuerhehlerei u.a. \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. August 2008 beschlossen: \n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nHagen vom 19. Februar 2008 werden als unbegründet verworfen, da \n\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen \n\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 \n\nAbs. 2 StPO). \n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. \n\nErgänzend bemerkt der Senat: \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten K. in den Fällen 1 bis 13 und 16 rechts-\n\nfehlerfrei jeweils wegen Steuerhehlerei in Tatmehrheit (§ 53 StGB) mit Steuerhinter-\n\nziehung verurteilt. Der Angeklagte übernahm in diesen Fällen in Polen Zigaretten, \n\nhinsichtlich deren bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft \n\nEinfuhrabgaben hinterzogen worden waren. Die Zigaretten waren zuvor von anderen \n\nPersonen unter Verstoß gegen die Gestellungspflicht nach Art. 40 Zollkodex aus ei-\n\nnem Drittland nach Polen verbracht worden und zunächst \"zur Ruhe gekommen\". \n\nDer Angeklagte K. verbrachte die Zigaretten anschließend nach Deutschland, \n\num sie dort gewinnbringend weiterzuverkaufen. Bereits mit dem Sich-Verschaffen \n\nbzw. Ankaufen der Zigaretten in Polen verwirklichte der Angeklagte den Tatbestand \n\nder Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 und 2 AO aF). Demgegenüber erfüllte er den Tat-\n\nbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) jeweils \n\nerst dann, als er als Verbringer der entgegen § 12 Abs. 1 TabStG ohne deutsche \n\nSteuerzeichen in das Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland verbrachten \n\nZigaretten für die Tabakwaren nicht unverzüglich gemäß § 19 Satz 3 TabStG eine \n\nSteuererklärung abgab. Beide Taten beziehen sich auch auf unterschiedliche Abga-\n\nben (vgl. Joecks in Franzen/Gast/Joecks Steuerstrafrecht 6. Aufl. § 370 AO Rdn. \n\n312). \n\nSoweit in dem angefochtenen Urteil bei der Strafzumessung hinsichtlich des Ange-\n\nklagten C. im Unterschied zu den übrigen Angeklagten Ausführungen zur Be-\n\nstimmung des Strafrahmens fehlen, gefährdet dies den Bestand des Urteils nicht. \n\nDem Zusammenhang der Urteilsgründe kann ohne Weiteres entnommen werden, \n\ndass das Landgericht die Einzelstrafen rechtsfehlerfrei dem Strafrahmen des Tatbe-\n\nstands der Steuerhehlerei gemäß § 374 AO aF i.V.m. § 373 Abs. 1 AO aF entnom-\n\nmen hat, den der Angeklagte jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zur Steuerhinterzie-\n\nhung verwirklicht hatte. Das Fehlen eines Einleitungssatzes und der Ausführungen \n\nzum Strafrahmen an dieser Stelle beruht ersichtlich auf technischen Gründen beim \n\nSeitenumbruch. \n\nNack Wahl Hebenstreit \n\n Jäger Sander","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2008/1_StR_443-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-08-28/1-str-443-08","cited_norms":[{"jurabk":"AO 1977","ref":"§ 370","ref_norm":"370","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"TabStG 2009","ref":"§ 12","ref_norm":"12","n":1},{"jurabk":"TabStG 2009","ref":"§ 19","ref_norm":"19","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2008/1_StR_443-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2008/1_StR_443-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-08-28/1-str-443-08","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2008/1_StR_443-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 18:40:52.356405+00:00"}}