{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2007/1_StR_527-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2007-11-21","aktenzeichen":"1 StR 527/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 527/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n21. November 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Geldfälschung u.a. \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2007 beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nMannheim vom 30. April 2007 wird als unbegründet verworfen, da die \n\nNachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen \n\nRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 \n\nStPO). \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. \n\nErgänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 29. Ok-\n\ntober 2007 bemerkt der Senat: \n\nWie das Landgericht in seiner angegriffenen Entscheidung selbst fest-\n\ngestellt hat, wurde bei der Tenorierung übersehen, dass wegen einer \n\nzwischen den Taten liegenden Vorverurteilung aus den Einzelstrafen \n\nzwei jeweils vier Jahre übersteigende Gesamtstrafen hätten gebildet \n\nwerden müssen, so dass der Angeklagte durch die Verurteilung zu ei-\n\nner Gesamtstrafe von nur sechs Jahren und acht Monaten nicht be-\n\nschwert ist. \n\nSoweit die Revision besorgt, der Tatrichter habe bei den am 18. Febru-\n\nar 2005 und spätestens am 6. März 2005 begangenen Taten rechtsfeh-\n\nlerhaft die Einzelstrafe mit der Erwägung zugemessen, der Angeklagte \n\nhabe zur Tatzeit unter Bewährung gestanden, obgleich eine Verurtei-\n\nlung zu einer Bewährungsstrafe durch das Amtsgericht Bensheim erst \n\nam 25. September 2005 erfolgt sei, wird übersehen, dass bereits das \n\nLandgericht Mannheim den Angeklagten am 30. September 2002 zu \n\neiner Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hatte \n\nund die Bewährungszeit aus dieser Verurteilung zumindest bis 2. Juli \n\n2006 andauerte. \n\nNack Wahl Kolz \n\n Hebenstreit Graf","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2007/1_StR_527-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-11-21/1-str-527-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2007/1_StR_527-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2007/1_StR_527-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-11-21/1-str-527-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2007/1_StR_527-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 22:09:23.866621+00:00"}}